Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

1.    Der Ausschuss macht sich den Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zu eigen und fasst das Ergebnis seiner Beratungen in dem anliegenden Bestätigungsvermerk, der in der Sitzung von dem Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses unterzeichnet wird, zusammen.

2.   Der Ausschuss empfiehlt dem Rat gemäß §§ 96 und 101 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2016.

3.   Der Ausschuss empfiehlt den Ratsmitgliedern gemäß § 96 GO NRW die Entlastung der Bürgermeisterin.

 


Protokoll:

Herr Beier fasst das Ergebnis der Prüfung zusammen und weist darauf hin, dass es immer weniger Feststellungen gibt.

Auf Nachfrage von Stv. Lukat, warum die Mittel für die Einrichtung/Ausstattung der Kindertageseinrichtung Bollenberg nicht verausgabt wurden (S. 83 grün), erklärt Bgo. Formella, das sie zu dieser Thematik im Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport berichten wird.

Stv. Zipper lobt die rechtzeitige Vorlage des Jahresabschlusses und begrüßt die Ankündigung der Einführung eines Finanzcontrollings.

Stv. Wetterau bittet um Auskunft, warum die auf S. 21 (weiß) aufgeführten Angaben zu den Gebührenhaushalten nicht durchgängig für alle Jahre dargestellt wurden. Die Verwaltung teilt hierzu folgendes zur Niederschrift mit:

Gemäß § 43 Abs. 6 letzter Satz GemHVO NRW sind im Anhang des Jahresabschlusses die Kostenunterdeckungen der Gebührenhaushalte zu nennen. Überdeckungen sind nicht angabepflichtig. Somit wurden im Anhang unter den sonstigen Angaben (siehe S. 21 weißer Teil Bericht über Jahresabschluss 2016) - wie einleitend unter den sonstigen Angaben im Anhang beschrieben - nur die Unterdeckungen der noch auszugleichenden Jahre von 2012 -2015 genannt. Hierdurch ist begründet, dass nicht alle Gebührenhaushalte für den gesamten Zeitraum von 2012 -2015 aufgeführt sind. Für die nicht abgebildeten Jahre liegen Überdeckungen vor.