Protokoll:

 

Stv. Lukat stellt die folgenden Anfragen:

 

1. Gibt es einen Pflege- und Instandhaltungsplan des Grünflächenamtes für die Spiel- und Freizeiteinrichtungen von Kindern und Jugendlichen?

Wenn ja, wie oft wird an den Spielplätzen der Sand gewechselt und die Begrünung zurück geschnitten?

In welchen Intervallen werden die Spielgeräte, das Gelände (Bolzplatz) und Ruhebänke Bezug nehmend auf Unfallrisiken / Verletzungsgefahr auf Funktionalität überprüft?

 

2. Warum wurde die Skateranlage an der Landstr. demontiert? Wann wird die Skateranlage wieder instand gesetzt? Warum gibt es keine Beschilderung zur Spiel- und Freizeiteinrichtung an der Landstr.? Wann werden Mülleimer an der Anlage eingerichtet?

 

3. Welche Hospitationen im kommunalen Ordnungsdienst haben in 2006, in 2007, in 2008 in welchen Städten stattgefunden? Welche praktischen Erfahrungen („Innovationen“ o. a.) konnten dort gewonnen werden und für die Stadt Haan eingebracht werden?

 

4. In welchem Umfang kam es zu einer Vermehrung von gemeinsamen Streifengängen KOD und Polizei? Wie viele gemeinsame Streifengänge haben in 2006, in 2007 und in 2008 stattgefunden? Wo lag der Aufgabenschwerpunkt der gemeinsamen Streifengänge?

 

5. Welcher Stundenanteil im KOD wurde im Außendienst in 2006, in 2007 und in 2008 geleistet? Wie viel davon in den Abendstunden, d.h. im Zeitraum 18:00 – 24:00 Uhr? Wie hoch war davon der prozentuale Anteil der erbrachten Stunden im Innenstadtgebiet und in Wohngebieten?

 

Stellungnahme der Verwaltung: Der Spielplatz Steinstraße 1a-c ist ein privater Spielplatz.

 

Zu Frage 1: Für die Erschließung des neuen Gewerbegebietes „Untere Landstraße“ ist die Verlegung von Regen- und Schmutzwasserkanälen erforderlich. Die Trasse der Rohrleitungen kreuzt die Skateranlage. Im Zuge der Kanalarbeiten musste daher die Skateranlage gesperrt werden. Bis Ende Juli 2009 sollen die Bauarbeiten jedoch so weit abgeschlossen sein, dass die Anlage wieder freigegeben werden kann.

Die Spielplätze werden nach einem Pflege- und Kontrollplan unterhalten. Die Hauptkontrolle findet monatlich statt. Die Sichtkontrolle bei der Reinigung und Pflege alle 8-10 Tage. Der Sand wird alle zwei Jahre gewechselt. Die Begrünung wird zweimal im Jahr zurückgeschnitten.

 

Zu Frage 2:  Eine Beschilderung war bisher aus Sicht der Verwaltung nicht erforderlich.

Die Abfallbehälter wurden in der Vergangenheit laufend zerstört. Die Verwaltung stellt deshalb keinen Behälter mehr auf. Es ist kostengünstiger, den losen Müll aufzusammeln.

Zunächst ist festzustellen, dass sich die Berichtslage inzwischen verändert hat. Das Thema „Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit“ war erneut Tagesordnungspunkt in der Ratssitzung am 20.06.2007 . Die Verwaltung hatte hierzu eine weitere ergänzende Vorlage (Rat/87) mit aktualisiertem Sachstand vorgelegt. Der Rat ist damals dem Verwaltungsvorschlag, trotz des Hinweises der Verwaltung auf die vorhandene zeitliche Bindung und Einsetzbarkeit des vorhandenen Personals, nicht gefolgt.

 

Eine Beantwortung der Fragen 3 bis 5 kann nur in grundsätzlicher Form erfolgen. Arbeitsberichte werden nicht geführt.

 

Zu Frage 3: Es haben keine Hospitationen stattgefunden. Das Thema „kommunaler Ordnungsdienst“  beschäftigt jedoch regelmäßig, die mehrmals im Jahr tagende Konferenz der Ordnungsamtsleiter im Kreis Mettmann. Hierdurch bestehen vielseitige Kontakte in große Nachbargemeinden und zur Polizei. Jede diskutierte Strategie reduzierte sich dabei immer auf die Bereitschaft der Verantwortlichen, im Rahmen der erkannten Notwendigkeiten qualifizierte Personalstunden bereitzustellen.

 

Zu Frage 4 und 5: Die Überwachung des ruhenden Verkehrs in der Innenstadt wurde zugunsten der Außenbezirke reduziert. Ziel war es, durch eine erhöhte Präsenz Ordnungswidrigkeiten zu vermeiden und durch Ansprache und Überzeugung präventiv zu wirken. Eine wirksame Erfolgskontrolle ist jedoch nicht möglich, da unterbliebene Ordnungswidrigkeiten nicht feststellbar sind.

Im Rahmen der personellen Möglichkeiten wurden auch Doppelstreifen des Ordnungsamtes, gemeinsame Streifen mit der Polizei und gezielte gemeinsame Aktionen des Ordnungsamtes mit der Polizei durchgeführt. In den Abendstunden lag der Zeitraum der Kontrollen in der Regel auf 18.00 Uhr bis 22.00 Uhr. Die Zielsetzungen der Kontrollen waren je nach personeller Besetzung und Aktualität unterschiedlich:

- Überwachung ruhender Verkehr, Spielplätze, Jugendschutz , Straßenordnung, etc. .

Grob geschätzt, dürften derartige Kontrollen bzw. Kontrollgänge und Aktionen etwa einmal im Monat stattgefunden haben.

 

Für das Jahr 2009 ist zu erwähnen, dass die Durchführung der Ordnungspartnerschaft mit der Polizei nunmehr auf einer vertraglichen Grundlage beruht. Auf der Basis dieses Vertrages sind insgesamt 3 Zielvereinbarungen geschlossen worden:

 

Ø      Hilfe der Polizei bei der Ausbildung des Außendienstes im Bereich des Kommunikationstrainings und des körperlichen Selbstschutzes

Ø      mehrere Jugendschutzkontrollen

Ø      mind. 1x monatl. eine Kontrolle der Spielplätze auf Einhaltung der Straßenordnung 

 

Darüber hinaus wird der Außendienst in einer Kooperation mit weiteren kreisangehörigen Gemeinden, für die Tätigkeit im allgem. Außendienst der Gemeinde qualifiziert.

Die Aus- und Fortbildungsmaßnahmen dienen jedoch ausdrücklich nicht dazu, künftig Ordnungsmaßnahmen mit Zwangsmitteln ohne Vollzugshilfe der Polizei durchzusetzen. Dies kann nach übereinstimmender Überzeugung aller Beteiligten (Ordnungsbehörden und Polizei) und  insbesondere nach den in den Nachbargemeinden gewonnenen Erfahrungen, nur mit gezielt hierfür eingestelltem und ausgebildetem Personal erfolgen.   

 

AM Heinze möchte wissen, was nach Freigabe der neuen Kreisstraße in Gruiten mit den entlasteten Straßen geschehe? Evtl. könne Hr. Küchler, Leiter eines Verkehrsplanungsbüros und mit der Verkehrsentwicklungsplanung für die Stadt Haan beschäftigt,  im voraus beauftragt werden.

 

TA Mering fragt, welchen Untersuchungsauftrag genau Hr. Küchler erhalten solle.

 

AM Heinze erläutert, der Verkehr werde sich ohne Eingreifen den kürzesten Weg suchen. Der Untersuchungsauftrag solle darin bestehen, alle Varianten einer möglichen Verkehrslenkung aufzuführen.

 

Stv. Lemke bittet in diesem Zusammenhang um die zeitnahe Aufstellung der Verkehrsschilder.

 

Stv. Drennhaus erinnert, der Rat habe in 2007 den Bebauungsplan Nr. 186 „Fuhr“ beschlossen. Er erkundigt sich nach dem aktuellen Sachstand.

 

StOBR Rautenberg führt aus, derzeit laufe die Vorprüfung durch Kreis Mettmann und Bezirksregierung. Diese werde in den Sommerferien abgeschlossen.

 

AM Dr. Pech möchte wissen, wann die Einrichtungen um den Bahnhof freigegeben werden.

 

Bgo. Buckesfeld erläutert, es handle sich um eine private Baustelle größeren Umfangs. Dort würden öffentliche Verkehrsflächen entwickelt und nach Fertigstellung an die Stadt übergeben. Dabei entspreche es größtmöglicher kommunaler Ökonomie, diese so spät wie möglich zu übergeben um Folgeschäden und damit Folgekosten für die Kommune zu vermeiden. In weiteren Gesprächen mit dem Vorhabensträger werde ein für alle Beteiligten sinnvoller Zeitpunkt zur Übergabe gesucht.

 

AM Dr. Pech beantragt für die nächste Sitzung des PlUVA die Aufnahme des TOP „Neuigkeiten ÖPNV“.

 

Stv. Dürr fragt, ob Neupflanzungen für die Baumfällungen an der Bismarckstr. erfolgt seien, was von Bgo. Buckesfeld bestätigt wird.

 

Hierzu erinnert Stv. Drennhaus an die Kirschbäume an der Berliner Str., die seinerzeit wegen zu kleiner Baumscheiben nicht zu halten gewesen seien. Er fragt, ob sich nun Gegensätzliches an der Bismarckstr. abspiele?

 

Bgo. Buckesfeld betont, die Bäume an der Bismarckstr. würden über kurz oder lang dasselbe Schicksal erleiden wie ihre Artgenossen auf der Berliner Str. Die Bäume seien vielfach schon schadhaft. Es gebe nicht genug Platz für eine optimale Baumscheiben-Größe.