Beschluss:
1./ Auf der Grundlage des § 97 Abs. 3 Schulgesetzes
für das Land Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit § 2 Abs. 3 der
Schülerfahrkostenverordnung werden die Eigenanteile für den/die 1.
anspruchsberechtigte/n Schüler/in sowie alle volljährigen Schüler/innen mit Wirkung vom
01.08.2009 auf 11,20 € (bisher 10,80 €)
neu festgesetzt.
2./ Der zwischen der Stadt Haan, der Rheinischen
Bahngesellschaft sowie der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr GmbH bestehende Vertrag
wird mit Wirkung vom 01.08.2009 wie folgt geändert:
§ 1
§ 3 Satz 2 und 3 wird zum 01.08.2009 wie folgt geändert:
In den Sätzen 2 und 3 wird der Betrag von 10,80 € auf 11,20 € ersetzt.
§ 2
Zu diesem Vertrag sind keine Nebenabreden erfolgt.
Protokoll:
StAR Ruschke-Schwinghammer
erläutert auf Nachfrage von Stv. Dörr, was passiert wenn der Höchstbetrag von 12 € erreicht sei, dass eine erneute Erhöhung dann nur nach vorheriger Änderung der rechtlichen Grundlagen möglich sei. Derzeit sei mit 12€/bzw. 6 € das Limit erreicht.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig