Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Das Fahrgeld für die ehrenamtlichen Kräfte der Freiwilligen Feuerwehr wird von 2,- € auf 5,40 € pro Anfahrt zur Wache erhöht. Die entsprechenden finanziellen Mittel sind im Produkt 020410 einzustellen


Protokoll:

 

Stv. Lukat erläutert den Antrag der WLH-Fraktion.

 

Stv. Endereß stellt weitere Fragen für die CDU-Fraktion. Ist der ÖPNV-Tarif eine gute Bemessungsgrundlage? Wie kommen die freiwilligen Feuerwehrleute üblicherweise zur Wache? Letztes Jahr wurde die Aufwandsentschädigung erhöht, wie wurde dies aufgenommen?

 

StBR Schlipköter führt aus, dass die erhöhte Aufwandsentschädigung gut aufgenommen worden sei. Für die Berechnung des Fahrgeldes zur Feuerwache als Pauschale sei der ÖPNV-Tarif eine gute Bemessungsgrundlage. Weiterhin erklärt er jedoch, dass die meisten freiwilligen Feuerwehrleute eher mit dem Auto als mit Bus zur Wache kämen. Dies liege vor allem darin begründet, dass die Anreise zur Wache bei Alarmierung schnellstmöglich geschehen müsse. Eine Anreise per Bus oder Bahn würde in solchen Fällen zu lange dauern.

 

StORR Rennert führt ergänzend aus, dass dies bereist intern angesprochen worden sei. Hierbei seien zwei Alternativen genannt worden. Zum einen die Berechnung des Fahrgeldes als Pauschale in Höhe des ÖPNV-Tarifes oder die Abrechnung je gefahrener Kilometer zur Wache mit je 0,30 € pro Kilometer. Er macht jedoch auch darauf aufmerksam, dass die Abrechnung je Kilometer aufwändiger sei, da hier jeder Fall einzeln berechnet werden müsse.

 

Stv. Lukat erklärt, es gehe nicht ausschließlich darum die Kosten für die Anreise zur Feuerwache komplett zu decken, vielmehr sei die Erhöhung des Fahrgeldes auch eine Anerkennung des Ehrenamtes.

 

Stv. Wetterau pflichtet dem seitens der CDU-Fraktion bei und bestätigt, dass die bisher gezahlten 2,- € den Gegebenheiten nicht gerecht würden.

 

StORR Rennert nennt eine Möglichkeit für einen Kompromiss, das Fahrgeld von 2,- € auf 3,- € anzuheben, so würden die Kosten lediglich um ca. die Hälfte erhöht werden.

 

StBR Schlipköter ergänzt hierzu, dass die Kosten bei einer Erhöhung auf 5,40 € bei ca. 10.000,- € lägen.

 

Stv. Rehm bekräftigt den Vorschlag, das Fahrgeld am ÖPNV-Tarif festzumachen um zu vermeiden, dass ein „Zwang“ entstehe das Auto zu nehmen, da die Anreise mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu teuer sei und nicht komplett durch das Fahrgeld gedeckt werden würde.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig beschlossen

16 Ja  /  0 Nein  /  1 Enthaltung