Beschlussvorschlag:

 

Die Satzung zur Begründung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts nach § 25 (1) Satz 1 Nr. 2 BauGB (Vorkaufsrechtsatzung) für den Bereich „Haan Windhövel – Neuer Markt“ wird entsprechend dem beigefügten Entwurf beschlossen. Der Begründung zur Satzung wird zugestimmt.

 

Der Geltungsbereich der Vorkaufsrechtsatzung befindet sich zwischen dem Schillerpark im Norden, dem Neuen Markt im Osten, der Bebauung entlang der Kaiserstr. 19-21 im Süden sowie den Flächen der Tiefgarage Schillerstraße und dem Windhövel im Westen. Der räumliche Geltungsbereich der Satzung ist dem anliegenden Planausschnitt zu entnehmen. Der Planausschnitt ist Bestandteil der Satzung.

 

Nach dem Liegenschaftskataster sind folgende Flurstücke von der Vorkaufsrechtsatzung berührt: Gemarkung Haan, Flur 21 die Flurstücke 898, 902, 904, 905 und 908 sowie in der Flur 26 die Flurstücke 296, 313, 366, 368.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig beschlossen