Protokoll:

 

Die Antragssteller, Frau Charlotte Schmitz und Herr Dieter Jürgens, stellen ihre Anfrage vor. Im Anschluss übergeben sie Bgm’in Dr. Warnecke eine Unterschriftenliste mit 568 Unterschriften sowie folgende, schriftlich formulierte Anfrage:

 

„Zur geplanten Flächenumwidmung „Backesheide“ haben wir drei Fragen an die Bürgermeisterin und den Rat der Stadt Haan:

 

1.    Wie lautet die Begründung der Stadt Haan nach Paragraph 1a Absatz 2 Satz 4 BauGB (Umwandlungssperrklausel), warum die Backesheide, die im FNP der Stadt als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen und als solche seit jeher genutzt wird, zum Gewerbegebiet umgewidmet werden soll?

 

2.    Wie lautet darüber hinaus die Begründung ebenfalls nach Paragraph 1a Absatz 2 Satz 4 BauGB, warum der den Haaner Bürgern unbekannte Investor sein den Haaner Bürgern unbekanntes Gewerbe nur ausschließlich an der Backesheide errichten bzw. betreiben kann, und warum es nicht möglich ist, die vorhandenen Freiflächen bzw. Leerstände in den Gewerbegebieten der Stadt zu nutzen, so, wie es im Sinne der Umwandlungssperrklausel vorrangig zu geschehen hat?

 

3.    Wie hoch ist die Unterdeckung an landwirtschaftlichen Nutzflächen zur regionalen Erzeugung von Lebensmitteln?“

 

 

Bgm’in Dr. Warnecke antwortet hierzu wie folgt:

 

zu 1

Die angesprochene Fläche sei seit dem Gebietsentwicklungsplan im Jahre 1999 als Gewerbefläche ausgewiesen. Daraus resultierte der Regionalplan, welcher wiederum die Grundlage für die Entscheidung des Rates war, diese Fläche als Gewerbegebiet im Flächennutzungsplan aufzunehmen.

 

zu 2

Der Plan beziehe sich nicht ausschließlich auf den genannten Investor. Es handele sich hier um einen Angebotsplan und nicht um einen vorhabensbezogenen Bebauungsplan. Die Anfrage der WLH-Fraktion bezüglich der genauen Ziele des Technologieparks sei bereits öffentlich beantwortet worden.

 

zu 3

Das Thema der Unterdeckung kann hier nicht beantwortet werden.