Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 37, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Eine erhöhte Besteuerung für gefährliche Hunde erfolgt nicht. Der § 2 Abs. 1 lit. d sowie der § 2 Abs. 2 Hundesteuersatzung der Stadt Haan werden gestrichen. Die Ergänzung des § 2 um den Abs. 3 erfolgt nicht.


Protokoll:

 

Bgm’in Dr. Warnecke erläutert, dass nach Rücksprache mit dem Kreisveterinäramt Mettmann ein Verhaltenstest des Hundes erst nach dem zweiten Lebensjahr des Hundes durchgeführt wird. Es mache daher aus Sicht der Verwaltung keinen Sinn, an der erhöhten Besteuerung für gefährliche Hunde, sog. Listenhunde, festzuhalten. Sie schlägt daher vor, § 2 Abs. 1 lit. d und Abs. 2 der Hundesteuersatzung der Stadt Haan zu streichen. Die geplante Erweiterung des § 2 um den Abs. 3 solle nicht erfolgen.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig beschlossen

37 Ja  /  0 Nein  /  1 Enthaltung