Sitzung: 31.01.2018 Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
Protokoll:
StAR Schmidt
Zwecks Vorbereitung einer vertraglichen
Regelung, wurde Ende der vergangenen Sommerferien zwischen den verantwortlichen
Vereinsvertretern von DJK Unitas und HTV
und der Verwaltung zunächst eine Testphase von einem halben Jahr vereinbart, in
der allen betroffenen Mannschaften nach entsprechenden fachlichen Einweisungen
Gelegenheit gegeben werden sollte, sich mit den notwendigen Ritualen vertraut
zu machen (Schutzvorkehrungen, gründliche und fachgerechte Vorreinigung etc.). Eine Kostenübernahme für zusätzliche
Reinigungskosten durch die Reinigungsfirma wurde seitens der Vereine erklärt.
Aufbauend auf dieser Testphase sollte eine abschließende vertragliche Regelung
vereinbart werden.
Nach kleineren Anlauf- und
Abstimmungsschwierigkeiten sind die Erfahrungen grundsätzlich als positiv zu
bezeichnen. Beide Vereine sind an einer konstruktiven Zusammenarbeit mit der
Verwaltung interessiert und bemüht, die bestehenden Vorkehrungen und Regelungen
einzuhalten. Es sind bisher Reinigungskosten in Höhe von ca. 1.500 € entstanden, die seitens der
Vereine übernommen werden. Beschwerden seitens der Schule gab es bisher nicht.
Somit wäre dies grundsätzlich der Zeitpunkt, hierzu eine vertragliche
Vereinbarung abzuschließen.
Im Rahmen eines am 18.01.2018 zwischen
Verwaltung –Amt für Schule und Sport und Gebäudemanagement-, DJK Unitas
(Unitas) und HTV geführten Gesprächs wurde seitens der Unitas der Wunsch an die
Verwaltung herangetragen, in Vorbereitung der Meisterschaftsspiele donnerstags
auch mit Haftmitteln trainieren zu dürfen verbunden mit allen üblichen
Schutzmaßnahmen sowie einer Kostenübernahmeerklärung und mit der Zusage, dass
freitags grundsätzlich kein Haftmittel eingesetzt wird.
Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen,
dies bis zu den Sommerferien zu testen, um aufbauend auf den Erfahrungen eine
Vereinbarung zur Beschlussfassung vorzubereiten.
Protokoll:
StAR Schmidt Zwecks Vorbereitung einer vertraglichen
Regelung, wurde Ende der vergangenen Sommerferien zwischen den
verantwortlichen Vereinsvertretern von DJK Unitas und HTV und der Verwaltung
zunächst eine Testphase von einem halben Jahr vereinbart, in der allen
betroffenen Mannschaften nach entsprechenden fachlichen Einweisungen
Gelegenheit gegeben werden sollte, sich mit den notwendigen Ritualen vertraut
zu machen (Schutzvorkehrungen, gründliche und fachgerechte Vorreinigung
etc.). Eine Kostenübernahme für zusätzliche Reinigungskosten durch die
Reinigungsfirma wurde seitens der Vereine erklärt. Aufbauend auf dieser
Testphase sollte eine abschließende vertragliche Regelung vereinbart werden. Nach kleineren Anlauf- und
Abstimmungsschwierigkeiten sind die Erfahrungen grundsätzlich als positiv zu
bezeichnen. Beide Vereine sind an einer konstruktiven Zusammenarbeit mit der
Verwaltung interessiert und bemüht, die bestehenden Vorkehrungen und
Regelungen einzuhalten. Es sind bisher Reinigungskosten in Höhe von ca. 1.500 € entstanden, die seitens der
Vereine übernommen werden. Beschwerden seitens der Schule gab es bisher
nicht. Somit wäre dies grundsätzlich der Zeitpunkt, hierzu eine vertragliche
Vereinbarung abzuschließen. Im Rahmen eines am 18.01.2018 zwischen
Verwaltung –Amt für Schule und Sport und Gebäudemanagement-, DJK Unitas
(Unitas) und HTV geführten Gesprächs wurde seitens der Unitas der Wunsch an
die Verwaltung herangetragen, in Vorbereitung der Meisterschaftsspiele
donnerstags auch mit Haftmitteln trainieren zu dürfen verbunden mit allen
üblichen Schutzmaßnahmen sowie einer Kostenübernahmeerklärung und mit der
Zusage, dass freitags grundsätzlich kein Haftmittel eingesetzt wird. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen,
dies bis zu den Sommerferien zu testen, um aufbauend auf den Erfahrungen eine
Vereinbarung zur Beschlussfassung vorzubereiten. In der weiteren Beratung werden die mündlichen Ausführungen der
Verwaltung auf breiter Basis von den Mitgliedern des BKSA begrüßt. Dies hat
zum Inhalt, die Ausnahmegenehmigung vom Haftmittelverbot - hierzu liegen
Ratsbeschlüsse vor- zu ändern und anstatt freitags die Haftmittelnutzung im
Tausch am Donnerstag im Rahmen einer Testphase bis zum Sommer dieses Jahres
zuzulassen. Dies soll mit den Auflagen
analog zum Wochenendbetrieb (Vorreinigung, Schutzvorkehrungen,
Erstattung der Reinigungskosten etc.) realisiert werden. Den politischen
Gremien wird auf Basis des Ergebnisses
dieser Testphase eine endgültige Regelung zur Beschlussfassung vorgelegt. Die
Vorsitzende, Frau Morwind berichtet ergänzend über die von ihr
geführten Gespräche auch mit dem Rechtsbereich der Verwaltung. Sie informiert
den BKSA über rechtliche Hinweise, ausgehend von dem zuletzt am 27.06.2017
gefassten Ratsbeschluss, dass auch über eine solche Testphase ein ergänzender
Ratsbeschluss gefasst werden muss. Es ist somit zu hinterfragen, ob die
heutige Beratung im BKSA „formal“ ausreichend ist. Die Verwaltung sagt zu, die von Frau
Morwind angesprochene rechtliche Problematik verwaltungsintern zu klären.
(Anmerkung der Verwaltung: Dies ist inzwischen erfolgt und die Verwaltung wird HFA (20.02.2018) und
Rat (27.02.2018) auf Basis des positiven Beratungsverlaufs im BKSA eine
Beschlussvorlage zur Beratung vorlegen.)
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