Protokoll:

 

StAR Schmidt

Zwecks Vorbereitung einer vertraglichen Regelung, wurde Ende der vergangenen Sommerferien zwischen den verantwortlichen Vereinsvertretern von DJK Unitas und  HTV und der Verwaltung zunächst eine Testphase von einem halben Jahr vereinbart, in der allen betroffenen Mannschaften nach entsprechenden fachlichen Einweisungen Gelegenheit gegeben werden sollte, sich mit den notwendigen Ritualen vertraut zu machen (Schutzvorkehrungen, gründliche und fachgerechte Vorreinigung  etc.). Eine Kostenübernahme für zusätzliche Reinigungskosten durch die Reinigungsfirma wurde seitens der Vereine erklärt. Aufbauend auf dieser Testphase sollte eine abschließende vertragliche Regelung vereinbart werden.

 

Nach kleineren Anlauf- und Abstimmungsschwierigkeiten sind die Erfahrungen               grundsätzlich als positiv zu bezeichnen. Beide Vereine sind an einer konstruktiven Zusammenarbeit mit der Verwaltung interessiert und bemüht, die bestehenden Vorkehrungen und Regelungen einzuhalten. Es sind bisher Reinigungskosten in Höhe von     ca. 1.500 € entstanden, die seitens der Vereine übernommen werden. Beschwerden seitens der Schule gab es bisher nicht. Somit wäre dies grundsätzlich der Zeitpunkt, hierzu eine vertragliche Vereinbarung abzuschließen.

 

Im Rahmen eines am 18.01.2018 zwischen Verwaltung –Amt für Schule und Sport und Gebäudemanagement-, DJK Unitas (Unitas) und HTV geführten Gesprächs wurde seitens der Unitas der Wunsch an die Verwaltung herangetragen, in Vorbereitung der Meisterschaftsspiele donnerstags auch mit Haftmitteln trainieren zu dürfen verbunden mit allen üblichen Schutzmaßnahmen sowie einer Kostenübernahmeerklärung und mit der Zusage, dass freitags grundsätzlich kein Haftmittel eingesetzt wird.

 

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, dies bis zu den Sommerferien zu testen, um aufbauend auf den Erfahrungen eine Vereinbarung zur Beschlussfassung vorzubereiten.

 

 

Protokoll:

 

StAR Schmidt

Zwecks Vorbereitung einer vertraglichen Regelung, wurde Ende der vergangenen Sommerferien zwischen den verantwortlichen Vereinsvertretern von DJK Unitas und HTV und der Verwaltung zunächst eine Testphase von einem halben Jahr vereinbart, in der allen betroffenen Mannschaften nach entsprechenden fachlichen Einweisungen Gelegenheit gegeben werden sollte, sich mit den notwendigen Ritualen vertraut zu machen (Schutzvorkehrungen, gründliche und fachgerechte Vorreinigung etc.). Eine Kostenübernahme für zusätzliche Reinigungskosten durch die Reinigungsfirma wurde seitens der Vereine erklärt. Aufbauend auf dieser Testphase sollte eine abschließende vertragliche Regelung vereinbart werden.

 

Nach kleineren Anlauf- und Abstimmungsschwierigkeiten sind die Erfahrungen               grundsätzlich als positiv zu bezeichnen. Beide Vereine sind an einer konstruktiven Zusammenarbeit mit der Verwaltung interessiert und bemüht, die bestehenden Vorkehrungen und Regelungen einzuhalten. Es sind bisher Reinigungskosten in Höhe von     ca. 1.500 € entstanden, die seitens der Vereine übernommen werden. Beschwerden seitens der Schule gab es bisher nicht. Somit wäre dies grundsätzlich der Zeitpunkt, hierzu eine vertragliche Vereinbarung abzuschließen.

 

Im Rahmen eines am 18.01.2018 zwischen Verwaltung –Amt für Schule und Sport und Gebäudemanagement-, DJK Unitas (Unitas) und HTV geführten Gesprächs wurde seitens der Unitas der Wunsch an die Verwaltung herangetragen, in Vorbereitung der Meisterschaftsspiele donnerstags auch mit Haftmitteln trainieren zu dürfen verbunden mit allen üblichen Schutzmaßnahmen sowie einer Kostenübernahmeerklärung und mit der Zusage, dass freitags grundsätzlich kein Haftmittel eingesetzt wird.

 

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, dies bis zu den Sommerferien zu testen, um aufbauend auf den Erfahrungen eine Vereinbarung zur Beschlussfassung vorzubereiten.

 

 

 

In der weiteren Beratung

werden die mündlichen Ausführungen der Verwaltung auf breiter Basis von den Mitgliedern des BKSA begrüßt. Dies hat zum Inhalt, die Ausnahmegenehmigung vom Haftmittelverbot - hierzu liegen Ratsbeschlüsse vor- zu ändern und anstatt freitags die Haftmittelnutzung im Tausch am Donnerstag im Rahmen einer Testphase bis zum Sommer dieses Jahres zuzulassen. Dies soll mit den Auflagen      analog zum Wochenendbetrieb (Vorreinigung, Schutzvorkehrungen, Erstattung der Reinigungskosten etc.) realisiert werden. Den politischen Gremien wird auf  Basis des Ergebnisses dieser Testphase eine endgültige Regelung zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Die Vorsitzende, Frau Morwind

berichtet ergänzend über die von ihr geführten Gespräche auch mit dem Rechtsbereich der Verwaltung. Sie informiert den BKSA über rechtliche Hinweise, ausgehend von dem zuletzt am 27.06.2017 gefassten Ratsbeschluss, dass auch über eine solche Testphase ein ergänzender Ratsbeschluss gefasst werden muss. Es ist somit zu hinterfragen, ob die heutige Beratung im BKSA „formal“ ausreichend ist.

 

Die Verwaltung sagt zu, die von Frau Morwind angesprochene rechtliche Problematik verwaltungsintern zu klären. (Anmerkung der Verwaltung: Dies ist inzwischen erfolgt und  die Verwaltung wird HFA (20.02.2018) und Rat (27.02.2018) auf Basis des positiven Beratungsverlaufs im BKSA eine Beschlussvorlage zur Beratung vorlegen.)