Beschluss:

 

„Die Veränderungssperre Nr. 19 für das Gebiet der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 „Altes Krankenhaus“ wird entsprechend der Anlage zu dieser Sitzungsvorlage gemäß § 16 (1) BauGB als Satzung beschlossen.

 

Das Gebiet der Veränderungssperre Nr. 19 befindet sich in Haan-Mitte. Der räumliche Geltungsbereich umfasst ganz oder teilweise die Flurstücke Gemarkung Haan, Flur 22, Nrn. 132, 137, 138, 139, 151, 156, 157, 158, 159, 164, 169, 209, 210. Die genaue Darstellung des räumlichen Geltungsbereichs erfolgt durch die zeichnerische Darstellung.“

 

 

 


 

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig