Beschluss:
„1./ Auf der Grundlage des § 97 Abs. 3
Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit § 2 Abs. 3 der
Schülerfahrkostenverordnung werden die Eigenanteile für den/die 1.
anspruchsberechtigte/n Schüler/in sowie alle volljährigen Schüler/innen mit
Wirkung vom 01.08.2009 auf 11,20 € (bisher 10,80 €) neu festgesetzt.
2./ Der zwischen der Stadt Haan, der Rheinischen
Bahngesellschaft sowie der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr GmbH bestehende Vertrag
wird mit Wirkung vom 01.08.2009 wie folgt geändert:
§ 1
§ 3 Satz 2 und 3 wird zum 01.08.2009 wie folgt geändert:
In den Sätzen 2 und 3 wird der Betrag von 10,80 € auf 11,20 € ersetzt.
§ 2
Zu diesem Vertrag sind keine Nebenabreden erfolgt.“
Abstimmungsergebnis:
einstimmig