Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

„1./       Auf der Grundlage des § 97 Abs. 3 Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit § 2 Abs. 3 der Schülerfahrkostenverordnung werden die Eigenanteile für den/die 1. anspruchsberechtigte/n Schüler/in sowie alle volljährigen Schüler/innen mit Wirkung vom 01.08.2009 auf 11,20 € (bisher 10,80 €)  neu festgesetzt.

 

2./ Der zwischen der Stadt Haan, der Rheinischen Bahngesellschaft sowie der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr GmbH bestehende Vertrag wird mit Wirkung vom 01.08.2009 wie folgt geändert:

                        

§ 1

           

       § 3 Satz 2 und 3 wird zum 01.08.2009 wie folgt geändert:

 

       In den Sätzen 2 und 3 wird der Betrag von 10,80 € auf 11,20 € ersetzt.

 

§ 2

 

       Zu diesem Vertrag sind keine Nebenabreden erfolgt.“

 

 

 


 

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig