Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschluss:

zur Kenntnis genommen


Protokoll:

ORR Rennert erläutert den Sachstand.

 

Die Verwaltung ließ sich fachanwaltlich beraten, mit dem Ergebnis, dass die Verfügung der Stadt Haan nicht rechtens sei. Wenn eine Behörde berechtigt sei, so wäre dies die Untere Landschaftsschutzbehörde. Daraufhin habe man ein Mediationsverfahren eingeleitet, welches einen Vergleich zum Ergebnis hatte, aus welchem ORR Rennert zitiert.

 

Das Datum der Vereinbarung wird dem Vorsitzenden Kohl mit dem 13.10.2008 bekannt gegeben. Des weiteren interessiert ihn, ob nachdem die Tageszeitungen bereits berichteten, die Diskussionsergebnisse des Ausschusses ebenso öffentlich gemacht werden sollten?

 

Bgm. vom Bovert führt aus, dass er den Vorgang nicht öffentlich austragen wolle. Es gebe weitere Verfahren mit dem Ehepaar (bspw. zu Schwarzbauten), dies würde die Diskussion unnötig aufladen. Der komplexe Sachverhalt ließe sich in der Presse nicht sinnvoll darstellen.

 

Stv. Holberg fragt den Zielzustand der Stadt nach? Bgm. vom Bovert antwortet, dass der Weg für die Haaner Bürger zu Freizeitzwecken erhalten werden müsse. Es könne Schranken geben und für Fahrradfahrer ein Fahrverbot bzw. ein Gebot zum Schieben.

 

Der Vorsitzende Kohl  regt an, diese Stellungnahme öffentlich wiederzugeben – wobei Stv. Rehm gern die Klärung durch das Gericht abwarten würde.

 

ORR Rennert sagt, dass die Schaffung einer neuen Zugangsmöglichkeit einen wesentlichen Eingriff in die Natur bei schwieriger Topographie bedeuten würde. Diese Option würde man dennoch alternativ betrachten. VA Fleischhauer ergänzt, dass der Eigentümer auch im Besitz der angrenzenden Flächen sei.

 

Der Vorsitzende fasst zusammen, dass der WLA großen Wert auf Erhaltung des Weges für die Öffentlichkeit lege!