Beschlussvorschlag:
Die Richtlinien für die Gewährung wirtschaftlicher Leistungen im Rahmen von Hilfe zur Erziehung bei außerhäuslicher Unterbringung gem. den rechtlichen Bestimmungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) werdfen in der Fassung der Anlage 1 mit den redaktionellen Änderungen mit Wirkung ab dem 01.04.2018 beschlossen.
Protokoll:
VA Frau Fischer erläutert, dass es sich hier um eine regelmäßige Anpassung der Pflegegelder und Taschengelder handelt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen