Sitzung: 17.04.2018 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: Entscheidung ausgesetzt
Vorlage: 61/215/2018
Beschluss:
Die CDU-Fraktion hat Beratungsbedarf angemeldet. Eine Beschlussempfehlung an den Rat erfolgt daher nicht.
Protokoll:
Bgm’in
Dr. Warnecke verweist auf
das Gutachten der Firma Runge und die darin aufgeführten Varianten. Sie
verweist ferner auf das Schreiben der Bezirksregierung vom 18.12.2017 an den
Landrat, Herrn Thomas Hendele. Hierin spräche sich die Bezirksregierung,
entgegen dem früheren Beschluss des Rates der Stadt Haan, für die Variante 3
aus und fordere den Kreis Mettmann sowie die Stadt Haan auf, in diesem
Sachverhalt Einvernehmen herzustellen. Sie erinnert an die noch offenen Fragen
an den Kreis Mettmann aus der letzten Sitzung des Ausschusses für
Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr. In diesem Rahmen begrüßt sie den Landrat,
Herrn Hendele, sowie die Dezernentin IV des Kreises Mettmann, Frau Haase und
bittet beide, die Sichtweise des Kreises Mettmann darzustellen.
Landrat
Hendele bedankt sich für die
Einladung und erinnert daran, dass der gesamte Prozess bereits 2012 begonnen
habe. Der ursprüngliche Beschluss über den Straßentausch, wurde aufgrund
formeller Fehler nie umgesetzt. Ebenso wie Bgm’in Dr. Warnecke, verweist er auf
das Schreiben der Bezirksregierung vom 18.12.2017. Hierin heißt es, dass der
derzeitige Stand so nicht hinnehmbar sei, da die Turnstraße ihre zugewiesene
Funktion aufgrund der derzeitigen baulichen Ausgestaltung nicht erfüllen könne.
Von den vorgestellten Varianten des Verkehrsgutachters favorisiere die
Bezirksregierung die Variante 3, da diese die fachlich geeignetste Lösung sei.
Dieser Sichtweise schließe sich der Kreis Mettmann an, auch wenn dies die
finanziell nachteiligste Lösung für den Kreis bedeute. Vorbehaltlich der
Zustimmung des Kreistages werde der Kreis finanziell nicht nur für die
Fahrbahnen, sondern auch für die Bürgersteige aufkommen.
Landrat Hendele streicht heraus, dass bei der
Lösung „Varainte 3“ sowohl die Turnstraße, als auch die Martin-Luther-Straße
saniert würden, da beide Straßen stark sanierungsbedürftig seien. Weiterhin
werde durch diese Variante die Belastung, insbesondere durch den
Schwerlastverkehr, auf beide Straßen gleichmäßig verteilt. Hierzu führt er
ergänzend aus, dass sich der Schwerlastverkehr leider nicht verhindern ließe.
Ein generelles Verbot der Durchfahrt für große LKW auf einer Kreisstraße sei
rechtlich nicht zulässig, da dies dem Zweck einer Kreisstraße widerspräche.
Ziel solle es jedoch sein, die Straßen in Zukunft so zu gestalten, dass eine
Durchfahrt des Schwerlastverkehres mit hohen Geschwindigkeiten erschwert werde.
Bezüglich der geplanten
Geschwindigkeitsregelung erklärt er, dass eine Geschwindigkeit von 50 Km/h auf
Kreisstraßen üblich sei. Im Bereich von Schulen, Kindergärten oder Altenheimen
würde die Geschwindigkeit auf 30 Km/h herabgesenkt werden. Eine
Geschwindigkeitsregelung von 40 Km/h auf beiden Straßen, wie durch den
Verkehrsgutachter vorgeschlagen, sei jedoch nachvollziehbar und möglich. Eine
weitere Herabstufung auf 30 Km/h bedürfe einer weitergehenden Prüfung.
Landrat
Hendele weist klar darauf
hin, dass die Bezirksregierung den Kreis Mettmann und die Stadt Haan dazu
aufgefordert habe, hier ein Einvernehmen herzustellen. Sollte dies jedoch nicht
möglich sein, so werde die Bezirksregierung in ihrer Funktion als
Aufsichtsbehörde dem Kreis Mettmann die Umsetzung der Variante 3 auftragen.
Dieser Auftrag würde dann vom Kreis an die Stadt Haan weitergereicht werden. Um
solche drastischen Mittel seitens der Bezirksregierung jedoch zu vermeiden,
plädiert er dafür, Einvernehmen zwischen Kreis und Stadt für die Variante 3
herzustellen.
Frau
Haase führt ergänzend aus,
dass der Kreis lediglich verpflichtet sei, die Fahrbahndecke der Kreisstraßen
zu sanieren. Die Sanierung der Bürgersteige fiele weiterhin in die
Zuständigkeit der Stadt Haan. Sollte jedoch die Variante 3 umgesetzt werden, so
bekäme der Kreis Mettmann eine weitere Straße hinzu, für deren Ausgestaltung
inkl. der Bürgersteige, etc., er sich auch mitverantwortlich sehe und in enger
Abstimmung mit der Stadt Haan und unter Beteiligung der Bürger zusammenarbeiten
möchte. Sie verweist dazu konkret auf die Martin-Luther-Straße, da diese dann
zu einer Einbahnstraße werden würde, was wiederrum Straßenraum freimachen
würde. Hier seien viele Gestaltungsmöglichkeiten denkbar. Es könne
beispielsweise überlegt werden, ob alle Parkmöglichkeiten beibehalten würden,
alternierendes Parken angeordnet oder die Gehwege verändert würden. Sie
erinnert jedoch auch daran, dass der Landesbetrieb Straßenbau NRW beteiligt
werden müsse, da dieser der Straßenbaulastträger der angrenzenden B 228
(Kaiserstraße) sei.
Eine Aussage über die Kosten sei jedoch zum
gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht möglich, da hierfür zunächst eine genaue
Planung notwendig sei. Als Zeitplan würde der Kreis Mettmann, bei frühest
möglichem Beginn der Umsetzung, mit der Einstellung der Kosten in den Haushalt
2019 beginnen, die Planung und Ausschreibung bis Ende 2020 fertigstellen, so
dass mit dem Um- bzw. Ausbau im Jahre 2021 begonnen werden könne.
Stv.
Lukat zeigt sich erstaunt
über die zahlreichen, neuen Aspekte wie beispielsweise die mögliche
Ausgestaltung der Bürgersteige. Aufgrund dessen plädiert sie dafür, einen
Bürgerdialog zu veranstalten, um den Bürgerinnen und Bürgern die bisher
unbekannten Aspekte und Möglichkeiten aufzuzeigen. Bezüglich der
Geschwindigkeitsregelung führt sie aus, dass es in der Vergangenheit dort viele
Unfälle gegeben habe, weshalb die Geschwindigkeit dort auf 30 Km/h herabgesenkt
worden sei. Dies solle auch in Zukunft, unabhängig der durchgeführten Variante,
beibehalten werden. Weiterhin führt sie aus, dass sich ca. 30 Anwohnerinnen und
Anwohner bezüglich der Lärm- und Feinstaubbelastung durch den
LKW-Durchgangsverkehr beschwert hätten. Bezogen auf die Gehwege verweist sie
auf die Unterlagen der WLH-Fraktion (siehe Ratsinformationssystem - SUVA, 10.04.18 – TOP
1).
Stv.
Rehm schließt sich der
Aussage der Stv. Lukat bezüglich der Beibehaltung von Tempo 30 an und führt
aus, dass die Kosten zweitrangig betrachtet werden sollten, da es hier um den
Schutz von Anwohnerinnen und Anwohnern bzw. aller Bürgerinnen und Bürger gehe.
Dies sei vordergründig zu betrachten.
Stv.
Drennhaus erklärt für die
SPD-Fraktion, dass diese ihre Haltung bzw. Entscheidung neu überdenken müsse.
Stv.
Lemke erläutert, dass es
auch innerhalb der CDU-Fraktion einige Mitglieder gäbe, welche die Variante 3
ablehnen. Eine Beschlussfassung sei daher noch nicht möglich, weshalb er für
die CDU-Fraktion Beratungsbedarf anmeldet.
Abstimmungsergebnis:
einvernehmlich