Beschluss: Entscheidung ausgesetzt

Beschluss:

 

Die CDU-Fraktion hat Beratungsbedarf angemeldet. Eine Beschlussempfehlung an den Rat erfolgt daher nicht.


Protokoll:

 

Bgm’in Dr. Warnecke verweist auf das Gutachten der Firma Runge und die darin aufgeführten Varianten. Sie verweist ferner auf das Schreiben der Bezirksregierung vom 18.12.2017 an den Landrat, Herrn Thomas Hendele. Hierin spräche sich die Bezirksregierung, entgegen dem früheren Beschluss des Rates der Stadt Haan, für die Variante 3 aus und fordere den Kreis Mettmann sowie die Stadt Haan auf, in diesem Sachverhalt Einvernehmen herzustellen. Sie erinnert an die noch offenen Fragen an den Kreis Mettmann aus der letzten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr. In diesem Rahmen begrüßt sie den Landrat, Herrn Hendele, sowie die Dezernentin IV des Kreises Mettmann, Frau Haase und bittet beide, die Sichtweise des Kreises Mettmann darzustellen.

 

Landrat Hendele bedankt sich für die Einladung und erinnert daran, dass der gesamte Prozess bereits 2012 begonnen habe. Der ursprüngliche Beschluss über den Straßentausch, wurde aufgrund formeller Fehler nie umgesetzt. Ebenso wie Bgm’in Dr. Warnecke, verweist er auf das Schreiben der Bezirksregierung vom 18.12.2017. Hierin heißt es, dass der derzeitige Stand so nicht hinnehmbar sei, da die Turnstraße ihre zugewiesene Funktion aufgrund der derzeitigen baulichen Ausgestaltung nicht erfüllen könne. Von den vorgestellten Varianten des Verkehrsgutachters favorisiere die Bezirksregierung die Variante 3, da diese die fachlich geeignetste Lösung sei. Dieser Sichtweise schließe sich der Kreis Mettmann an, auch wenn dies die finanziell nachteiligste Lösung für den Kreis bedeute. Vorbehaltlich der Zustimmung des Kreistages werde der Kreis finanziell nicht nur für die Fahrbahnen, sondern auch für die Bürgersteige aufkommen.

 

Landrat Hendele streicht heraus, dass bei der Lösung „Varainte 3“ sowohl die Turnstraße, als auch die Martin-Luther-Straße saniert würden, da beide Straßen stark sanierungsbedürftig seien. Weiterhin werde durch diese Variante die Belastung, insbesondere durch den Schwerlastverkehr, auf beide Straßen gleichmäßig verteilt. Hierzu führt er ergänzend aus, dass sich der Schwerlastverkehr leider nicht verhindern ließe. Ein generelles Verbot der Durchfahrt für große LKW auf einer Kreisstraße sei rechtlich nicht zulässig, da dies dem Zweck einer Kreisstraße widerspräche. Ziel solle es jedoch sein, die Straßen in Zukunft so zu gestalten, dass eine Durchfahrt des Schwerlastverkehres mit hohen Geschwindigkeiten erschwert werde.

 

Bezüglich der geplanten Geschwindigkeitsregelung erklärt er, dass eine Geschwindigkeit von 50 Km/h auf Kreisstraßen üblich sei. Im Bereich von Schulen, Kindergärten oder Altenheimen würde die Geschwindigkeit auf 30 Km/h herabgesenkt werden. Eine Geschwindigkeitsregelung von 40 Km/h auf beiden Straßen, wie durch den Verkehrsgutachter vorgeschlagen, sei jedoch nachvollziehbar und möglich. Eine weitere Herabstufung auf 30 Km/h bedürfe einer weitergehenden Prüfung.

 

Landrat Hendele weist klar darauf hin, dass die Bezirksregierung den Kreis Mettmann und die Stadt Haan dazu aufgefordert habe, hier ein Einvernehmen herzustellen. Sollte dies jedoch nicht möglich sein, so werde die Bezirksregierung in ihrer Funktion als Aufsichtsbehörde dem Kreis Mettmann die Umsetzung der Variante 3 auftragen. Dieser Auftrag würde dann vom Kreis an die Stadt Haan weitergereicht werden. Um solche drastischen Mittel seitens der Bezirksregierung jedoch zu vermeiden, plädiert er dafür, Einvernehmen zwischen Kreis und Stadt für die Variante 3 herzustellen.

 

Frau Haase führt ergänzend aus, dass der Kreis lediglich verpflichtet sei, die Fahrbahndecke der Kreisstraßen zu sanieren. Die Sanierung der Bürgersteige fiele weiterhin in die Zuständigkeit der Stadt Haan. Sollte jedoch die Variante 3 umgesetzt werden, so bekäme der Kreis Mettmann eine weitere Straße hinzu, für deren Ausgestaltung inkl. der Bürgersteige, etc., er sich auch mitverantwortlich sehe und in enger Abstimmung mit der Stadt Haan und unter Beteiligung der Bürger zusammenarbeiten möchte. Sie verweist dazu konkret auf die Martin-Luther-Straße, da diese dann zu einer Einbahnstraße werden würde, was wiederrum Straßenraum freimachen würde. Hier seien viele Gestaltungsmöglichkeiten denkbar. Es könne beispielsweise überlegt werden, ob alle Parkmöglichkeiten beibehalten würden, alternierendes Parken angeordnet oder die Gehwege verändert würden. Sie erinnert jedoch auch daran, dass der Landesbetrieb Straßenbau NRW beteiligt werden müsse, da dieser der Straßenbaulastträger der angrenzenden B 228 (Kaiserstraße) sei.

 

Eine Aussage über die Kosten sei jedoch zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht möglich, da hierfür zunächst eine genaue Planung notwendig sei. Als Zeitplan würde der Kreis Mettmann, bei frühest möglichem Beginn der Umsetzung, mit der Einstellung der Kosten in den Haushalt 2019 beginnen, die Planung und Ausschreibung bis Ende 2020 fertigstellen, so dass mit dem Um- bzw. Ausbau im Jahre 2021 begonnen werden könne.

 

Stv. Lukat zeigt sich erstaunt über die zahlreichen, neuen Aspekte wie beispielsweise die mögliche Ausgestaltung der Bürgersteige. Aufgrund dessen plädiert sie dafür, einen Bürgerdialog zu veranstalten, um den Bürgerinnen und Bürgern die bisher unbekannten Aspekte und Möglichkeiten aufzuzeigen. Bezüglich der Geschwindigkeitsregelung führt sie aus, dass es in der Vergangenheit dort viele Unfälle gegeben habe, weshalb die Geschwindigkeit dort auf 30 Km/h herabgesenkt worden sei. Dies solle auch in Zukunft, unabhängig der durchgeführten Variante, beibehalten werden. Weiterhin führt sie aus, dass sich ca. 30 Anwohnerinnen und Anwohner bezüglich der Lärm- und Feinstaubbelastung durch den LKW-Durchgangsverkehr beschwert hätten. Bezogen auf die Gehwege verweist sie auf die Unterlagen der WLH-Fraktion (siehe Ratsinformationssystem - SUVA, 10.04.18 – TOP 1).

 

Stv. Rehm schließt sich der Aussage der Stv. Lukat bezüglich der Beibehaltung von Tempo 30 an und führt aus, dass die Kosten zweitrangig betrachtet werden sollten, da es hier um den Schutz von Anwohnerinnen und Anwohnern bzw. aller Bürgerinnen und Bürger gehe. Dies sei vordergründig zu betrachten.

 

Stv. Drennhaus erklärt für die SPD-Fraktion, dass diese ihre Haltung bzw. Entscheidung neu überdenken müsse.

 

Stv. Lemke erläutert, dass es auch innerhalb der CDU-Fraktion einige Mitglieder gäbe, welche die Variante 3 ablehnen. Eine Beschlussfassung sei daher noch nicht möglich, weshalb er für die CDU-Fraktion Beratungsbedarf anmeldet.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einvernehmlich