Beschlussvorschlag:

 

1.    Die Bevollmächtigung von Herrn Elmar Jünemann wird widerrufen.

 

2.    Die treuhänderische Verwaltung des Stiftungsvermögens erfolgt neben der Bürgermeisterin/ § 4 der Satzung-durch die 1. Bgo. Frau Dagmar Formella und der Leiterin des Jugendamtes Frau Elke Fischer. Die Abwicklung der Verwaltungsaufgaben wird organisatorisch dem Amt 51 -Jugendamt-zugewiesen.

 

Die Zustimmung des Jugendhilfeausschusses ergeht vorbehaltlich der Zustimmung des Unterausschusses Städtepartnerschaften.


Protokoll:

Die 1. Bgo. Frau Formella erläutert, dass die treuhänderische Verwaltung des Stiftungsvermögens durch den Weggang von Herrn Jünemann auf eine andere Person übertragen werden soll. Zukünftig werde die Verwaltung das Vermögen neben der Bürgermeisterin durch sie selber und durch die Leiterin des Jugendamtes, Frau Fischer wahrgenommen. Damit erfolgt eine bessere Steuerung durch das Jugendamt.

 

AM Endereß erklärt für die CDU, dass die Übertragung Sinn macht. Die Ziffer 2 des Beschlussvorschlages soll wie folgt ergänzt werden: „vorausgesetzt der noch ausstehenden Zustimmung des Unterausschusses „Städtepartnerschaft“ am 27.06.2018.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig angenommen