Beschlussvorschlag:
1. Der Einrichtung einer Wander- und Erlebnisgruppe/ 15 ü-3 Kinder am Standort Bollenberg wird zugestimmt.
2. Es wird der Einrichtung von 3 Vollzeitstellen (2Erzieher und 1 Ergänzungskraft) - ab 01.08.2018, befristet für 24 Monate, Entgeldgruppe S 8a (Erzieher/innen) und Entgeldgruppe S 4 (Ergänzungskraft) zugestimmt. Eine Deckung der Personalmehrkosten 2018 aus dem Personalmehrkosten2018 besteht nicht.
3. Die erforderlichen Finanzmittel - Kauf Bauwagen inkl. Prüf- und Genehmigungsgebühren/ investiv und Flächenherstellungs- sowie Betriebskosten- werden bereitgestellt.
Beschluss Antrag der GAL v. 14.04.18:
Die CDU-Fraktion hat Beratungsbedarf angemeldet. Eine Beschlussempfehlung für den Rat erfolgt daher nicht.
Protokoll:
Bgm’in Dr. Warnecke verweist auf den Beschlussvorschlag über die Wander- und Erlebnisgruppe und den vorgelegten Dringlichkeitsantrag der GAL-Fraktion vom 14.04.2018.
1. Bgo. Formella ergänzt, dass die Ergänzungsvorlage (TOP 3.1) das Ergebnis aus den Beratungen des Jugendhilfeausschusses am 11.04.2018 sei. Vor allem auch in Bezug auf die Möglichkeit zur Schaffung einer dritten Gruppe am Standort „Kurze Straße“.
Stv. Sack erläutert zum Antrag der GAL-Fraktion, dass die Forderung letztendlich nichts Neues sei. Es ginge hier darum, dem Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz gerecht zu werden. Er weist darauf hin, dass es in fast jeder Haaner Kindertageseinrichtung hohe Überbelegungen gäbe. Diese seien eigentlich nur als Notmaßnahmen gedacht, nicht jedoch als Normalfall. Diese Überbelegungen müssten dringend abgebaut werden. Das Ziel soll es sein, Familien zu zeigen, dass die Betreuung der Kinder in Haan sichergestellt werden kann.
Stv. Ruppert verweist darauf, dass es im gesamten Kreisgebiet keine und in ganz NRW nur wenige Städte gäbe, welche so viele Plätze im U3-Bereich hätten wie die Stadt Haan. Natürlich sei dies keine Hilfe für die Eltern, welche derzeit einen akuten Bedarf haben. Auf lange Sicht gesehen stimme die FDP-Fraktion dem Antrag der GAL zu, jedoch solle das Wort „städtisch“ aus dem Beschlussvorschlag herausgenommen werden, um sich so nicht die Möglichkeit zu nehmen, eine weitere Kindertageseinrichtung unter anderer Trägerschaft zu errichten.
Stv. Lukat stimmt dem Antrag der GAL-Fraktion im Namen der WLH grundsätzlich zu, jedoch sollten die im Beschlussvorschlag genannten 60.000,-€ noch einmal genau überdacht werden. Sie streicht jedoch noch einmal heraus, dass auch geschaut werden müsse, dass der jetzige, akute Bedarf gedeckt werden könne. Sie schlägt daher vor, der Verwaltung folgenden Prüfauftrag zu erteilen:
„Ermittlung der Bau-, Sach- und Personalkosten / Stelleneinrichtung für
ein zusätzliches Angebot, ab dem Kindergartenjahr 2018 / 2019
(Übergangslösung), von zwei Ü3 oder altersgemischten Gruppen am Standort
„Bachstraße“. Diese Angaben sollen zum Protokoll der HFA Sitzung vom 17.04.2018
beigefügt werden.“
Stv. Lemke spricht sich ebenfalls für den Prüfauftrag bezüglich des Standortes „Bachstraße“ aus. Bezüglich des Beschlussvorschlages der GAL-Fraktion schließe sich die CDU-Fraktion der FDP an und plädiert dafür, dass Wort „städtisch“ aus dem Beschlussvorschlag herauszunehmen.
Ergänzend zu dem o.g. Prüfauftrag, ergehen aus der Beratung folgende Prüfaufträge an die Verwaltung:
„Resultierend aus der Ermittlung der
Bau-, Sach- und Personalkosten, sollen Dringlichkeitsentscheidungen zu
folgenden Sachverhalten zum Standort „Bachstraße“ erstellt werden:
·
Bau- und Sachkosten (u.a.
Ausstattung)
·
Personalkosten / Neueinrichtung von
Stellen / Nachtrag Stellenplan 2018
·
Einholung der erforderlichen
Genehmigungen (u.a. Betriebserlaubnis LVR)“
„Anfrage bei der Evangelischen
Kirchengemeinde zu folgenden Sachverhalten zum Standort „Kurze Straße“ /
Schreiben vom 24.04.2018
·
Möglichkeit der Vorhaltung einer
Containerlösung für einen Zeitraum von 3 Jahren (neu – bisher 2 Jahre) – unter
welchen Voraussetzungen besteht die Bereitschaft der Ev. Kirchengemeinde,
dieses Angebot zu realisieren?
·
Erklärung der Ev. Kirchengemeinde in
der Sitzung des JHA am 11.04.18, dass die Möglichkeit besteht, voraussichtlich
ab 01.09.18 eine dritte Gruppe anzubieten – Welche Rahmenbedingungen,
Finanzierung, Gruppenstruktur sind hierfür Voraussetzung?
·
Welche Zielplanung besteht seitens
der Ev. Kirchengemeinde über das Jahr 2020 hinaus am Standort „Kurze Straße“
betreffend dem Angebot an Kitaplätzen insbesondere in Bezug auf Umsetzung einer
Neubaumaßnahme, Finanzierung, Trägerschaft und Gruppenstruktur?“
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Abstimmungsergebnis
Antrag GAL v. 14.04.18:
einvernehmlich