Protokoll:

AL Schneider informierte, dass der Landschaftsverband Rheinland derzeit die Zuständigkeiten hinsichtlich des Bundesteilhabegesetzes neu ordne. Das Gesetz sehe vor, dass die Leistungen des BTHG aus „einer Hand“ geleistet werden. Der Landschaftsverband hat allerdings schon mitgeteilt, dass die Gewährung der Grundsicherungsleistungen durch die Kreise bzw. wegen der Delegation dieser Aufgaben an die kreisangehörigen Städte, durch diese erfolgen solle.

 

Aufgrund der Tatsache, dass weder die Stadt Haan, noch der Kreis einen Überblick über die Anzahl der dann neu zu bearbeitende Grundsicherungsfälle hat, wurde der LVR um Benennung der Fallzahlen für den Kreis Mettmann gebeten. Die Zahlen sind noch nicht bekannt. Je nach Höhe der Fallzahlen für die Stadt Haan, könnte sich in 2020 die Stellensituation des Amtes 50-1 verändern, was wiederum Einfluss auf den Haushalt 2020 haben könne.

 

Die Verwaltung gibt zu Protokoll, dass es im Juni und Juli 2018 neue Zuweisungen von insgesamt etwa 10-12 Personen gab, die in der Landesfinanzschule und in Gruiten Düsselbergerstr., unterzubringen sind.

 

Zudem seien die Sicherheitsleistungen, entsprechend der politischen Vorgaben, von 100 Stunden auf 90 Stunden reduziert worden. Dies wurde bereits in den Monaten April und Mai 2018 erprobt. Weiter sollen die 90 Stunden ab Juni 2018 auf 80 Stunden reduziert werden und diese Reduzierung im zweiten Halbjahr 2018 fortgeführt werden. Hervorzuheben sei an dieser Stelle, dass von Mitte Mai bis Mitte Juni 2018 Ramadan stattfinde und für diesen Zeitraum der Stundenanteil der Sicherheitsleistungen anzupassen ist. Dies betrifft nur den Standort Landesfinanzschule wegen der Nachbarbebauung.

 

Die Verwaltung wird über die weitere Entwicklung berichten.