Sitzung: 07.06.2018 Ausschuss für Bau, Vergabe, Feuerschutz und Ordnungsangelegenheiten
Beschluss: einstimmig angenommen
Vorlage: 32-2/061/2018
Beschlussvorschlag:
Vorbehaltlich von Änderungen, welche sich durch
die Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt oder aus den Verhandlungen mit den
Verbänden der Krankenkassen ergeben werden, wird die Satzung zur 6. Änderung
der Gebührensatzung für den Rettungs- und Krankentransportdienst der Stadt Haan
in der Fassung der Anlage 1 beschlossen.
Protokoll:
Stv. Lukat verweist
auf Seite 2 der Vorlage und möchte wissen, was mit „ (…) in 2017 ein erheblicher Einbruch bei der Anzahl
an Krankentransporten festzustellen war.“ gemeint sei bzw. inwiefern
„erheblich“ zu definieren sei.
Weiterhin
verweist sie auf Seite 5 der Vorlage. Aufgrund der dort getroffenen Aussage der
Verwaltung bezüglich der Kilometerpauschalen und den Extrakosten aufgrund der
Reinigung und Desinfektion: „Diese
Kosten können derzeit noch nicht alle vollständig ermittelt werden, weil die
Software eine entsprechende Auswertung nicht vorsieht.“ möchte sie wissen, ob
seitens der Verwaltung geplant sei, eine neue Software anzuschaffen, in welcher
die entsprechenden Kosten systemseitig ausgewertet werden können.
Ebenfalls
auf Seite 5 verweist sie auf die Aussage „Weiterhin ist die Verwaltung der Auffassung,
dass seit Übernahme der Disposition der Krankentransporte durch die
Kreisleitstelle eine weitere Reduzierung der Transportzahlen festzustellen ist.
Gleichzeitig wird eine deutliche Mehrauslastung in Nachbarstädten
wahrgenommen.“ und erkundigt sich nach den Vergleichszahlen der Nachbarstädte.
StBR Schlipköter bejaht, dass die Auslastung der
Krankentransporte derzeit noch nicht optimal sei. Die Disposition werde jedoch
von der Kreisleitstelle in Mettmann vorgenommen, so dass die Feuerwehr bzw. die
Stadt Haan hierauf keinen großen Einfluss nehmen könne.
AM Mühlmeister verweist darauf, dass Nachbarstädte wie beispielsweise die Stadt Hilden deutlich niedrigere Gebühren verlangen, als es in Haan der Fall sei. Er könne sich vorstellen, dass dies auch durchaus Einfluss auf die Disposition seitens der Kreisleitstelle haben könne.
StBR Schlipköter erläutert, dass dies nicht der Fall sei. Die Höhe der Gebühren hätte bei der Kreisleitstelle keinerlei Einfluss darauf, welche Stadt den entsprechenden Transport zugeordnet bekomme. Die Kreisleitstelle habe hier keine Zeit für jeden einzelnen Transport die Höhe der Gebühren zu prüfen und anschließend den günstigsten Transport auszuwählen.
StVD Rennert ergänzt, dass die Gebühren kostendeckend kalkuliert werden müssen. Weshalb in anderen Städten die Gebühren deutlich geringer ausfielen könne nicht geprüft werden. Möglich sei, dass Kosten der Querschnittsämter / Verwaltungskostenzuschläge nicht einbezogen seien, die personellen Auswirkungen des Rettungsdienstbedarfsplanes geringer und / oder Abschreibungs- und Zinssätze weniger hoch seien.
Er weist in diesem Zuge noch darauf hin, dass sich die Personalkosten für die Vorhaltung von Zentralisten in Haan verringern würden, wenn zum Jahresende die Notrufzentrale komplett aufgeschaltet sei.
Stv. Stracke weist darauf hin, dass es Ende 2015 bereits eine Diskussion bezüglich der Transportgebühren gegeben habe. Es wurde damals festgestellt, dass die Stadt Haan jahrelang nicht kostendeckend kalkuliert habe, weshalb die Gebühren angehoben werden mussten um kostendeckend arbeiten zu können. Er warnt davor nun eine erneute Diskussion zu führen, dass diese kostendeckenden Gebühren wieder verringert werden müssten, da die Stadt Haan hier in Konkurrenz zu anderen Städten stehe. Er verweist auf die vorherige Aussage des StBR Schlipköter, dass die Kreisleitstelle die Höhe der Gebühren bei ihrer Disposition nicht heranziehe um zu entscheiden, welche Stadt den Transport durchführe. Aus diesem Grund könne von einem Konkurrenzkampf unter den Städten nicht die Rede sein.
Bgm’in Dr. Warnecke führt aus, dass die Verwaltung die
Antworten zu den offenen Fragen zu Protokoll geben werde. (Siehe
„Zusammenstellung zu Gebührensatzung Krankentransport“ unter TOP 1 im
Ratsinformationssystem)
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen