Beschluss: einstimmig angenommen

Beschlussvorschlag:

 

Vorbehaltlich von Änderungen, welche sich durch die Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt oder aus den Verhandlungen mit den Verbänden der Krankenkassen ergeben werden, wird die Satzung zur 6. Änderung der Gebührensatzung für den Rettungs- und Krankentransportdienst der Stadt Haan in der Fassung der Anlage 1 beschlossen.


Protokoll:

 

Stv. Lukat verweist auf Seite 2 der Vorlage und möchte wissen, was mit „ (…) in 2017 ein erheblicher Einbruch bei der Anzahl an Krankentransporten festzustellen war.“ gemeint sei bzw. inwiefern „erheblich“ zu definieren sei.

 

Weiterhin verweist sie auf Seite 5 der Vorlage. Aufgrund der dort getroffenen Aussage der Verwaltung bezüglich der Kilometerpauschalen und den Extrakosten aufgrund der Reinigung und Desinfektion: „Diese Kosten können derzeit noch nicht alle vollständig ermittelt werden, weil die Software eine entsprechende Auswertung nicht vorsieht.“ möchte sie wissen, ob seitens der Verwaltung geplant sei, eine neue Software anzuschaffen, in welcher die entsprechenden Kosten systemseitig ausgewertet werden können.

 

Ebenfalls auf Seite 5 verweist sie auf die Aussage „Weiterhin ist die Verwaltung der Auffassung, dass seit Übernahme der Disposition der Krankentransporte durch die Kreisleitstelle eine weitere Reduzierung der Transportzahlen festzustellen ist. Gleichzeitig wird eine deutliche Mehrauslastung in Nachbarstädten wahrgenommen.“ und erkundigt sich nach den Vergleichszahlen der Nachbarstädte.

 

StBR Schlipköter bejaht, dass die Auslastung der Krankentransporte derzeit noch nicht optimal sei. Die Disposition werde jedoch von der Kreisleitstelle in Mettmann vorgenommen, so dass die Feuerwehr bzw. die Stadt Haan hierauf keinen großen Einfluss nehmen könne.

 

AM Mühlmeister verweist darauf, dass Nachbarstädte wie beispielsweise die Stadt Hilden deutlich niedrigere Gebühren verlangen, als es in Haan der Fall sei. Er könne sich vorstellen, dass dies auch durchaus Einfluss auf die Disposition seitens der Kreisleitstelle haben könne.

 

StBR Schlipköter erläutert, dass dies nicht der Fall sei. Die Höhe der Gebühren hätte bei der Kreisleitstelle keinerlei Einfluss darauf, welche Stadt den entsprechenden Transport zugeordnet bekomme. Die Kreisleitstelle habe hier keine Zeit für jeden einzelnen Transport die Höhe der Gebühren zu prüfen und anschließend den günstigsten Transport auszuwählen.

 

StVD Rennert ergänzt, dass die Gebühren kostendeckend kalkuliert werden müssen. Weshalb in anderen Städten die Gebühren deutlich geringer ausfielen könne nicht geprüft werden. Möglich sei, dass Kosten der Querschnittsämter / Verwaltungskostenzuschläge nicht einbezogen seien, die personellen Auswirkungen des Rettungsdienstbedarfsplanes geringer und  / oder Abschreibungs- und Zinssätze weniger hoch seien.

 

Er weist in diesem Zuge noch darauf hin, dass sich die Personalkosten für die Vorhaltung von Zentralisten in Haan verringern würden, wenn zum Jahresende die Notrufzentrale komplett aufgeschaltet sei.

 

Stv. Stracke weist darauf hin, dass es Ende 2015 bereits eine Diskussion bezüglich der Transportgebühren gegeben habe. Es wurde damals festgestellt, dass die Stadt Haan jahrelang nicht kostendeckend kalkuliert habe, weshalb die Gebühren angehoben werden mussten um kostendeckend arbeiten zu können. Er warnt davor nun eine erneute Diskussion zu führen, dass diese kostendeckenden Gebühren wieder verringert werden müssten, da die Stadt Haan hier in Konkurrenz zu anderen Städten stehe. Er verweist auf die vorherige Aussage des StBR Schlipköter, dass die Kreisleitstelle die Höhe der Gebühren bei ihrer Disposition nicht heranziehe um zu entscheiden, welche Stadt den Transport durchführe. Aus diesem Grund könne von einem Konkurrenzkampf unter den Städten nicht die Rede sein.

 

 

Bgm’in Dr. Warnecke führt aus, dass die Verwaltung die Antworten zu den offenen Fragen zu Protokoll geben werde. (Siehe „Zusammenstellung zu Gebührensatzung Krankentransport“ unter TOP 1 im Ratsinformationssystem)


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig angenommen