Beschluss:
„Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung (Anlage 1) vom 13.05.2009
- Verschiebung der Kanalsanierung „Bahnhofstraße“ von 2009 in das Jahr 2010 und Vorziehen der Kanalsanierung „Bruchermühlenstraße“ von 2011 nach 2009
wird nach § 60 Abs. 1 GO NRW genehmigt.“
Abstimmungsergebnis:
einstimmig