Beschluss: einstimmig angenommen

Beschlussvorschlag:

 

1.    Die Bevollmächtigung von Herrn Elmar Jünemann wird widerrufen.

 

2.    Die treuhänderische Verwaltung des Stiftungsvermögens erfolgt neben der Bürgermeisterin / § 4 der Satzung – durch die 1. Bgo. Frau Dagmar Formella und der Leiterin des Jugendamtes Frau Elke Fischer. Die Abwicklung der Verwaltungsaufgaben wird organisatorisch dem Amt 51 – Jugendamt – zugewiesen.


Protokoll:

 

Der Vorsitzende Stv. Drennhaus liest den Tagesordnungspunkt und die Vorlage vor und bittet den Ausschuss um Abstimmung.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig angenommen