Beschlussvorschlag:
1.
Die
Bevollmächtigung von Herrn Elmar Jünemann wird widerrufen.
2.
Die
treuhänderische Verwaltung des Stiftungsvermögens erfolgt neben der
Bürgermeisterin / § 4 der Satzung – durch die 1. Bgo. Frau Dagmar Formella und
der Leiterin des Jugendamtes Frau Elke Fischer. Die Abwicklung der Verwaltungsaufgaben
wird organisatorisch dem Amt 51 – Jugendamt – zugewiesen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen