Sitzung: 19.06.2018 Unterausschuss für Organisation, Personal und Controlling
Vorlage: 10/158/2018
Beschluss:
Der Unterausschuss für Organisation, Personal und Controlling nimmt die Personalkostenentwicklung zur Kenntnis.
Protokoll:
StOVR Titzer erläutert, dass die Vorlage zur
Personalkostenentwicklung wegen des überraschend hohen Tarifabschlusses etwas
ausführlicher sei. Des Weiteren weist er darauf hin, dass das Datum beim
IST-Saldo nicht 31.01.2018 sondern 31.03.2018 lauten müsse.
Stv. Wetterau bedankt sich für die Ausführungen zu der
Personalkostenentwicklung. Er bittet jedoch darum, die Entwicklung der Stellen
im nächsten UAOPC darzustellen, da die Entwicklung der Personalkosten für sich
betrachtet keine Erkenntnisse über eine Stellenausweitung der vergangenen Jahre
zulassen.
Stv. Holberg fragt, ob die Tarifsteigerungen immer schon ab dem
01.01. eines Jahres berücksichtigt würden.
StOVR Titzer bestätigt dies, weil die Termine zu
Tarifsteigerungen vorher nicht bekannt seien und diese Vorgehensweise am sichersten
sei. Stv. Wetterau sagt er zu, die Stellenentwicklung ab Stellenplan 2015 im
UAOPC darzustellen. Die jährlichen Auswirkungen auf den Stellenplan sind in der
jeweiligen Stellenplanvorlage nach Stellenmehrung und -minderung dargestellt.
Vorsitzender Stv. Ruppert erkundigt sich nach der
Personalkostenentwicklung in der OGS Don-Bosco nach Übernahme der Trägerschaft
durch die Stadt. Hierbei sei für ihn insbesondere von Bedeutung, wie sich die
Personalaufwendungen in der Trägerschaft der Stadt zum Vergleich der
Trägerschaft durch den SKFM darstellten.
1. Bgo. Formella erläutert, dass die ausgewiesenen und im Haushalt
einzuplanenden Ist-Kosten/Basisstellen/Basisarbeitsverträge den Aufwendungen
beim SKFM entsprechen und bisher über das Betriebskostenbudget eingeplant
waren. Die positiven Finanzeffekte der Stadt Haan machen sich an den
Overheadkosten fest, was in der Vergangenheit wiederholt zu Anträgen auf
Defizitausgleich geführt habe. Die finanziellen Auswirkungen, bezogen auf ein
Schuljahr, würden in der Anlage zur BKSA Vorlage 40/013/2018 dargestellt.
Unter Bezugnahme auf den GPA-Bericht
zur OGS-Prüfung erfolge darüber hinaus weiter eine satzungsrechtliche Anpassung
hinsichtlich der zu zahlenden Elternbeiträge. Hieraus könnten sich weitere
positive Effekte auf die Personalkosten Ist-Situation ergeben.
Stv. Schwierzke fragt nach der Überstundensituation in der
Verwaltung.
StOVR Titzer erläutert, dass nach der gültigen
Dienstvereinbarung jeder Mitarbeiter unterjährig Plus- und Minusstunden nach
Bedarf machen kann. Jeweils zum 31.08. eines Jahres werden dann nur Überstunden
in Höhe der wöchentlichen Arbeitszeit anerkannt, darüber hinaus gehende
Überstunden werden entweder gekappt oder der Termin in begründeten
Einzelfällen, wie beispielsweise bei der Feuerwehr, jeweils auf den 31.12.
verschoben.
Stv. Lukat ergänzt die Bitte von Stv. Wetterau bzgl. der
Stellenentwicklung dahingehend, dass sie diese anhand von
Organisationsuntersuchungen dargestellt haben möchte.
StOVR Titzer erläutert, dass die Organisationsuntersuchungen
nicht berücksichtigt werden können. Erläuterungen zu Stellenveränderungen
können dezidiert der Anlage 4 der jeweiligen Stellenplanvorlage entnommen
werden. Er weist darauf hin, dass bei der Aufstellung des Stellenplans alle
Stellen hinsichtlich der KW/KU-Vermerke, der Eingruppierung/Besoldung sowie des
Stellenanteils kritisch betrachtet und ggf. auch organisatorisch überprüft
werden.
Abstimmungsergebnis:
einvernehmlich