Beschluss:

 

Der Unterausschuss für Organisation, Personal und Controlling nimmt die Personalkostenentwicklung zur Kenntnis.


Protokoll:

 

StOVR Titzer erläutert, dass die Vorlage zur Personalkostenentwicklung wegen des überraschend hohen Tarifabschlusses etwas ausführlicher sei. Des Weiteren weist er darauf hin, dass das Datum beim IST-Saldo nicht 31.01.2018 sondern 31.03.2018 lauten müsse.

 

Stv. Wetterau bedankt sich für die Ausführungen zu der Personalkostenentwicklung. Er bittet jedoch darum, die Entwicklung der Stellen im nächsten UAOPC darzustellen, da die Entwicklung der Personalkosten für sich betrachtet keine Erkenntnisse über eine Stellenausweitung der vergangenen Jahre zulassen.

 

Stv. Holberg fragt, ob die Tarifsteigerungen immer schon ab dem 01.01. eines Jahres berücksichtigt würden.

 

StOVR Titzer bestätigt dies, weil die Termine zu Tarifsteigerungen vorher nicht bekannt seien und diese Vorgehensweise am sichersten sei. Stv. Wetterau sagt er zu, die Stellenentwicklung ab Stellenplan 2015 im UAOPC darzustellen. Die jährlichen Auswirkungen auf den Stellenplan sind in der jeweiligen Stellenplanvorlage nach Stellenmehrung und -minderung dargestellt.

 

Vorsitzender Stv. Ruppert erkundigt sich nach der Personalkostenentwicklung in der OGS Don-Bosco nach Übernahme der Trägerschaft durch die Stadt. Hierbei sei für ihn insbesondere von Bedeutung, wie sich die Personalaufwendungen in der Trägerschaft der Stadt zum Vergleich der Trägerschaft durch den SKFM darstellten.

 

1. Bgo. Formella erläutert, dass die ausgewiesenen und im Haushalt einzuplanenden Ist-Kosten/Basisstellen/Basisarbeitsverträge den Aufwendungen beim SKFM entsprechen und bisher über das Betriebskostenbudget eingeplant waren. Die positiven Finanzeffekte der Stadt Haan machen sich an den Overheadkosten fest, was in der Vergangenheit wiederholt zu Anträgen auf Defizitausgleich geführt habe. Die finanziellen Auswirkungen, bezogen auf ein Schuljahr, würden in der Anlage zur BKSA Vorlage 40/013/2018 dargestellt.

Unter Bezugnahme auf den GPA-Bericht zur OGS-Prüfung erfolge darüber hinaus weiter eine satzungsrechtliche Anpassung hinsichtlich der zu zahlenden Elternbeiträge. Hieraus könnten sich weitere positive Effekte auf die Personalkosten Ist-Situation ergeben.

 

Stv. Schwierzke fragt nach der Überstundensituation in der Verwaltung.

 

StOVR Titzer erläutert, dass nach der gültigen Dienstvereinbarung jeder Mitarbeiter unterjährig Plus- und Minusstunden nach Bedarf machen kann. Jeweils zum 31.08. eines Jahres werden dann nur Überstunden in Höhe der wöchentlichen Arbeitszeit anerkannt, darüber hinaus gehende Überstunden werden entweder gekappt oder der Termin in begründeten Einzelfällen, wie beispielsweise bei der Feuerwehr, jeweils auf den 31.12. verschoben.

 

Stv. Lukat ergänzt die Bitte von Stv. Wetterau bzgl. der Stellenentwicklung dahingehend, dass sie diese anhand von Organisationsuntersuchungen dargestellt haben möchte.

 

StOVR Titzer erläutert, dass die Organisationsuntersuchungen nicht berücksichtigt werden können. Erläuterungen zu Stellenveränderungen können dezidiert der Anlage 4 der jeweiligen Stellenplanvorlage entnommen werden. Er weist darauf hin, dass bei der Aufstellung des Stellenplans alle Stellen hinsichtlich der KW/KU-Vermerke, der Eingruppierung/Besoldung sowie des Stellenanteils kritisch betrachtet und ggf. auch organisatorisch überprüft werden.


Abstimmungsergebnis:

 

einvernehmlich