Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 7, Enthaltungen: 2

Die CDU-Ratsfraktion beantragt einen Ergänzungsbeschluss zu den Verwaltungsvorlagen 50/011/2018 und 50/006/2018, der als weitergehender Beschluss zunächst zur Abstimmung gestellt wird.

Beschlussvorschlag der CDU-Fraktion:

Im Rahmen der räumlichen Gegebenheiten sind alleinstehende Personen räumlich getrennt, auch an anderen Standorten, von den anderen Personengruppen unterzubringen.

 

Beschluss gem. Vorlage (Variante c):

Der Sozial- und Integrationsausschuss empfiehlt dem HFA und dem Rat der Stadt Haan die in den Vorlagen 560/011/2018 und 50/006/2018 vom Caritasverband empfohlenen Mindeststandards mit der Maßgabe festzusetzen, dass für Familien bzw. Alleinerziehende mit Kindern abgeschlossene Wohneinheiten mit Küche, Toilette, Waschbecken und Dusche abgetrennt von anderen Bewohnern, zur Verfügung gestellt werden.


Protokoll:

 

Stv. Ruppert frage sich, weshalb in Haan die Mindeststandards um bis zu 50% höher liegen müssten, als in manchen anderen Städten. Auch im Bundesvergleich wäre der Mindeststandard nach Variante c relativ hoch.

 

Stv. Stracke erläutert zur Beratung im Sozial- und Integrationsausschuss (SIA), dass die Diskussion hier nicht nur nach finanziellen, sondern auch nach fachlichen Gesichtspunkten geführt worden sei. Die Mindeststandards würden sich dem durchschnittlichen Lebensstandard in Haan anpassen. Es gehe hier auch darum, die Personen unter menschenwürdigen Gesichtspunkten unterzubringen.

 

Stv. Lukat weist darauf hin, dass auch die wirtschaftlichen und sozialen Folgekosten und nicht nur die reinen Baukosten für den entsprechenden Beschluss betrachtet werden müssten.

 

Stv. Sack stimmt der Aussage zu. Er verweist darauf, dass die Verwaltung gebeten hatte, eine Diskussion bezüglich der Standards zu führen. Dies habe der SIA nun getan. Jetzt ginge es jedoch um die Finanzierung dieser Standards, weshalb diese wieder in Frage gestellt würden, was zu einer erneuten, unnötigen Diskussion über diese Standards zur Folge habe. Er plädiert daher dafür, den Beschluss des SIA als Empfehlung an den Rat zu bestätigen.

 

Stv. Rehm ergänzt hierzu, dass der Standard der Variante c immer noch unter dem läge, was einer Einzelperson mit Wohnberechtigungsschein zustehe.

 

Stv. Giebels verweist darauf, dass nicht nur die Sicht des SIA, sondern auch die des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr (SUVA) in der Diskussion mitbetrachtet werden müsse. Die Bauträger würden bei ihren Bauvorhaben bundesweit ebenfalls mit einem Standard von durchschnittlich 10 m² großen Kinderzimmern rechnen. Diese Größe könne demnach doch nicht menschenunwürdig sein. Weiterhin müsse sich zudem ja auch die Frage gestellt werden, wo denn dann in Haan entsprechend gebaut werden könne.

 

Stv. Stracke entgegnet, dass sowohl der SIA, als auch der SUVA den Antrag der CDU-Fraktion abgelehnt habe, es seien also beide Sichtweisen bei der Beschlussempfehlung aus der gemeinsamen Sitzung des SIA und des SUVA berücksichtigt worden.

 

Stv. Lukat führt aus, dass es durchaus falsch verstanden werden und zu Problemen führen könne, wenn hier ein Mindeststandard von 10m² für Einzelpersonen herangezogen werden würde, während für Flüchtlinge die einzeln untergebracht seien, eine Mindestgröße von 15m² vorgesehen sei.


Abstimmungsergebnis BV der CDU-Fraktion:

 

mehrheitlich abgelehnt

7 Ja  /  9 Nein  /  2 Enthaltungen

 

 

Abstimmungsergebnis BV gem. Vorlage (Variante c):

 

mehrheitlich angenommen

9 Ja  /  7 Nein  /  2 Enthaltungen