Beschluss: einstimmig angenommen

Beschlussvorschlag:

 

Der Bürgerantrag der Jungen Union Haan (siehe Anlage 1) wird zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Liegenschaften, Stadtmarketing und Tourismus (WLSTA) verwiesen.

Ferner wird die Verwaltung beauftragt, bezüglich der Ziffer 2 des Beschlussvorschlages des Antrages der Jungen Union Haan zu prüfen, ob eine zusätzliche Beratung im Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr (SUVA) notwendig ist.

 

Inzwischen hat die Verwaltung geprüft und kommt zu dem Ergebnis, dass hinsichtlich einer allgemeinen, über städtische Liegenschaften hinausgehende Nachhaltigkeitsstrategie, der SUVA ein geeignetes Gremium sei.


Protokoll:

 

Stv. Rehm führt aus, dass die im Antrag genannten Photovoltaikanlagen nur ein Beispiel von vielen seien. Es gehe im Antrag auch um eine Strategie zur Nachhaltigkeit. Diese sei jedoch sehr weitgreifend und bedarf einer gründlichen Vorarbeit und Beratung, weshalb sich diese nicht in kurzer Zeit realisieren lasse. Da diese Strategie jedoch aus vielen einzelnen und verschiedenen Bausteinen bestehe, welche alle Bereiche der Verwaltung betreffe, müsse dieses Thema entsprechend auch in allen Ausschüssen besprochen werden.

 

Bgm’in Dr. Warnecke verweist auf den Bürgerantrag der Jungen Union Haan vom 07.04.2018 und erläutert, dass die Verwaltung sich vorerst an den Antrag halte und an das, was dort konkret gefordert wurde. Daher bezog sich der Vorschlag der Verwaltung bisher nur auf den Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Liegenschaften, Tourismus und Kultur (WLSTA), da das Thema der Photovoltaikanlagen auf städtischen Gebäuden ein Liegenschaftsthema sei.

 

Stv. Stracke stimmt einer Beratung im WLSTA zu. Er empfiehlt jedoch, das Thema in der dortigen Beratung zu erweitern, da dies ein großes Feld der Verwaltung betreffe.

 

Stv. Giebels stimmt seinen Vorrednern zu und betrachtet den Antrag und die Beratung im WLSTA als Einstieg in diese Querschnittsaufgabe und Beratung in weiteren Ausschüssen.

 

Stv. Lukat verweist auf die Mail der WLH vom 26.06.2018. Sie wundere sich darüber, dass es hier erneut zu einem entsprechenden Beschluss bezüglich der Nachhaltigkeit gehen solle, da dies aus ihrer Sicht ja bereits 2015 beschlossen wurde. Sie verweist dazu auf die Sitzung vom Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr (SUVA) vom 25.08.2015, in der beschlossen wurde, dass eine Arbeitsgruppe sowie ein regelmäßiges Berichtswesen eingerichtet werden sollte. Daher sei der Antrag der Jungen Union abzulehnen, da er keine neuen Gesichtspunkte zu bereits bekannten und beschlossenen Sachverhalten liefere.

 

Weiterhin sehe die WLH-Fraktion ein rechtliches Problem, da im Antrag gefordert werde, die Überschüsse der Stadt für die Finanzierung solcher Maßnahmen einzusetzen. Diese müssten jedoch verpflichtend zur Schuldentilgung genutzt werden.

 

Stv. Giebels führt hierzu aus, dass der Zweck des Antrages mehr als nur den Beratungsstand von 2015 beinhalte. Aus diesem Grund komme eine Ablehnung gem. der Geschäftsordnung nicht in Betracht.

 

Stv. Drennhaus bekräftigt, dass vor allem der zweite Teil des Antrages viel weitgreifender, als nur die Photovoltaikanlagen auf städtischen Gebäuden sei. Er halte daher eine weitergehende Beratung, nicht nur im WLSTA, sondern auch im SUVA für sinnvoll.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig angenommen