Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

1.    Die Bevollmächtigung von Herrn Elmar Jünemann wird widerrufen.

 

2.    Die treuhänderische Verwaltung des Stiftungsvermögens erfolgt neben der Bürgermeisterin / § 4 der Satzung – durch die 1. Bgo. Frau Dagmar Formella und der Leiterin des Jugendamtes Frau Elke Fischer. Die Abwicklung der Verwaltungsaufgaben wird organisatorisch dem Amt 51 – Jugendamt – zugewiesen.

 


Protokoll:

 

Die Vorsitzende Stv. Altmann erklärt, dass die Stiftung nun für alle Städtepartnerschaften gilt. Die Satzung wurde in 2016 entsprechend geändert. Die Verantwortlichkeit des Stiftungskontos wird von der Stabsstelle Wirtschaftsförderung, Tourismus und Kultur an das Jugendamt übertragen.

 

Stv. Drennhaus erklärt nochmal den Beschluss nämlich, dass Herr Jünemann nun nicht mehr die Unterschriftenbefugnis innehat.

 

Die Vorsitzende Stv. Altmann erklärt, dass darüber beschlossen werden muss und, dass die zu beschließenden Punkte zusammengefasst werden.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig angenommen bei 9 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung