Sitzung: 04.07.2018 Rat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 36, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: WTK/027/2018
Beschlussvorschlag:
1.
Die
Bevollmächtigung von Herrn Elmar Jünemann wird widerrufen.
2.
Die
treuhänderische Verwaltung des Stiftungsvermögens erfolgt neben der
Bürgermeisterin / § 4 der Satzung – durch die 1. Bgo. Frau Dagmar Formella und
der Leiterin des Jugendamtes Frau Elke Fischer. Die Abwicklung der Verwaltungsaufgaben
wird organisatorisch dem Amt 51 – Jugendamt – zugewiesen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
36 Ja / 0 Nein / 1 Enthaltung