Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

1.    Der Ausschuss macht sich den Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zu eigen und fasst das Ergebnis seiner Beratungen in dem anliegenden Bestätigungsvermerk, der in der Sitzung von dem Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses unterzeichnet wird, zusammen.

2.    Der Ausschuss empfiehlt dem Rat gemäß §§ 96 und 101 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2017.

3.    Der Ausschuss empfiehlt den Ratsmitgliedern gemäß § 96 GO NRW die Entlastung der Bürgermeisterin.

 


Protokoll:

Stv. Rehm bittet um Auskunft zu folgenden Punkten:

  • Kann die Wesentlichkeitsgrenze (S. 8) auch niedriger, z.B. auf 400.000 € festgelegt werden? Frau Schwarz erklärt die Ermittlung der Wesentlichkeitsgrenze und die Auswirkungen auf den Bestätigungsvermerk. Bei einer niedrigeren Grenze müsste der Bestätigungsvermerk eventuell eingeschränkt werden. Frau Abel ergänzt, dass alle Feststellungen und alle erkannten Fehler dokumentiert werden. Die festgelegte Grenze bezieht sich nur auf den Bestätigungsvermerk.
  • Wie erklären sich die auf S. 12 aufgeführten Veränderungen bei den öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten sowie bei den Kostenerstattungen und Kostenumlagen? Frau Schwarz weist darauf hin, dass es sich hier um eine Übersicht aller Erträge und Aufwendungen handelt. Im weiteren Bericht wird auf jede Position im Einzelnen eingegangen. Frau Abel erklärt, dass die Veränderungen zum Teil auf vorgenommene Umgliederungen zurückzuführen sind. So wurden die Flüchtlingskosten bis 2016 bei den Kostenerstattungen verbucht und ab 2017 bei den Zuwendungen und allgemeinen Umlagen. Stv. Zipper ergänzt, dass bei der inhaltlichen Prüfung ergänzende Erläuterungen gegeben werden.
  • Bei der Haushaltsplanung 2019 wurden nur Tariferhöhungen von 1% eingeplant (S. 15). Muss hier eine Anpassung erfolgen, da die Abschlüsse in den letzten Jahren höher ausgefallen sind? Frau Formella erklärt, dass als Grundlage für die Planung die Durchschnittswerte der letzten drei Jahre herangezogen werden.
  • Mit welchem personellen Aufwand ist aufgrund der erforderlichen Implementierung eines steuerlichen internen Kontrollsystems zu rechnen (S. 19)? Frau Formella weist auf die Mitarbeit in der beim Kreis Mettmann vorhandenen Arbeitsgruppe hin. Sie geht davon aus, dass für die Stadt Haan ein Stellenanteil von 0,5 Stellen erforderlich sein wird. In der Stellenplanvorlage für 2019 wird sie hierzu eine ausführliche Darstellung vorlegen.

Stv. Lukat bittet um Auskunft zu den Rückstellungen aufgrund einer möglichen Erstattungsverpflichtung aus den Teilkreisumlagen 2016 und 2017 (S. 50). Frau Abel erklärt, dass die Klage der Stadt Monheim am Rhein erfolgreich war, der Kreis aber Beschwerde gegen das Urteil eingelegt hat. Die Höhe der gebildeten Rückstellung erfolgte aufgrund einer Mitteilung des Kreises. In dieser Angelegenheit wird eine Grundsatzentscheidung erwartet. Bis zum Abschluss der Angelegenheit wird die Höhe der Rückstellung jährlich geprüft und gegebenenfalls angepasst.

Auf Nachfrage von Stv. Holberg zu den auf S. 39 dargestellten Wertberichtigungen erklärt Frau Abel die im Zuge der Jahresabschlussarbeiten erfolgten Bewertungen der Forderungen und weist auf die Unterschiede zwischen Einzel- und Pauschalwertberichtigung hin.

Auf Nachfrage des Ausschussvorsitzenden nach dem aktuellen Stand der Dienstanweisungen (S. 19) weist Frau Abel darauf hin, dass alle Dienstanweisungen sukzessive angepasst werden. Frau Formella ergänzt, dass in diesem Zusammenhang auch die Anzahl der vorhandenen Barkassen mit dem Ziel einer Verschlankung überprüft wird.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen