Beschluss: einstimmig angenommen

Beschluss:

„Die Veränderungssperre Nr. 26 für den zur Aufstellung beschlossenen Bebauungs-plan Nr. 189 „Westliche Kölner Straße“ wird entsprechend der Anlage zu dieser Sitzungsvorlage gemäß § 16 (1) BauGB als Satzung beschlossen.

Das Gebiet der Veränderungssperre Nr. 26 befindet sich in Haan-Süd. Es wird ganz oder teilweise gebildet durch die Flurstücke in der Gemarkung Haan, Flur 34, Nrn. 37, 38, 44, 112, 130, 142, 152, 153, 237, 238, 252, 253, 303, 304. Die genaue Darstellung des räumlichen Geltungsbereichs erfolgt durch die zeichnerische Darstellung.“

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen