Sitzung: 11.10.2018 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: mehrheitlich angenommen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 5, Enthaltungen: 0
Vorlage: 61/249/2018
Beschlussvorschlag:
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Der Gründung einer Stadtentwicklungsgesellschaft mit dem als Anlage
beigefügten Entwurf des Gesellschaftsvertrages wird zugestimmt.
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Die Verwaltung wird beauftragt die handelsrechtlich notwendigen Schritte
einzuleiten.
Protokoll:
Bgm’in Dr. Warnecke verweist auf die vorliegenden Anfragen der WLH-Fraktion vom 06.10.2018 (Siehe Ratsinformationssystem TOP 25) und beantwortet diese wie folgt:
- Welche Gründungskosten für eine
Stadtentwicklungsgesellschaft, bis diese arbeitsfähig ist, würden
insgesamt entstehen, d.h. Kapitalausstattung der Gesellschaft,
Nebenkosten, Einrichtung eines Büros, Telefon etc.
Es handelt sich hauptsächlich um die Notarkosten, da der Gesellschaftsvertrag im Rahmen des bestehenden Auftrags erfolgt. Die Kapitalausstattung ist auf 25.000,-€ zu beziffern, die ggf. auch als Sacheinlage / Grundstück erfolgen kann. Grundsätzlich sind voraussichtlich anfänglich keine zusätzlichen nennenswerten Bürokosten anzusetzen, da die städtischen Strukturen / Ressourcen möglichst optimal genutzt werden sollen. Hierüber wird es Verrechnungen zwischen Stadt und Stadtentwicklungsgesellschaft geben.
- Wie viele Mitarbeiter müssten in der
GmbH beschäftigt werden, mit welchem Stundenansatz und welcher Vergütung?
Voraussichtlich zwei
Geschäftsführer und ein Prokurist, um auch die Vertretungsvollmacht abbilden zu
können. Die Vergütung erfolgt voraussichtlich auf Basis Minijob.
- Wenn diese Mitarbeiter der
Stadtenwicklungsgesellschaft aus den aktiven Verwaltungsmitarbeitern
kommen sollen, wie dies zuletzt mitgeteilt wurde, bitte um Nennung der
Namen, Dezernat und wie dies auch aus Fürsorgepflicht allen Mitarbeitern
gegenüber zu begründen ist bei dem hohen Krankenstand in der Haaner
Stadtverwaltung, den zahlreichen unbesetzten Stellen und der Personalfluktuation,
welche teilweise Ämter kaum noch für die Bürger/rinnen erreichbar machen,
so im Steuramt?
Die neuen Aufgaben sollen optimal auf die Basisaufgaben der Stadtverwaltung zugeschnitten sein, so dass eine möglichst geringe zusätzliche Belastung der Mitarbeiter/innen zu realisieren sein wird. Das Volumen der Gesellschaft wird ebenfalls auf die Belastungsfähigkeit der Verwaltung vorerst angepasst.
4. Welche zusätzlichen Dienstleistungen
müssten von der Haaner Stadtverwaltung für die Stadtentwicklungsgesellschaft
erbracht werden z.B. Personalkostenabrechnung, Reinigungsleistungen?
Vorerst nur die Personalabrechnung von bis zu 3 Minijobs und die laufende Buchhaltung. Also ein relativ geringer zusätzlicher Verwaltungsaufwand.
5. Welche Kostenentwicklung / Kostenprognose
gibt es bei einer Stadtentwicklungsgesellschaft, wenn mit dieser sozial
gefördeter Wohnungsbau realisiert und z.B. 30 Wohnungen in der Vermietung
gehalten werden? Bis jetzt hatten der Haaner Stadtrat auf Empfehlung der
Stadtverwaltung Mietobjekte wegen des hohen Verwaltungsaufwands verkauft, so
dass es in Haan bereits aus der Vergangenheit von Seiten des
Gebäudemanagements/Liegenschaftsamts Erfahrungswerte gibt. Auch könnten hier
die Erfahrungswerte des Haaner Bauvereins, an dem auch die Stadt Haan
Beteiligungen hat, erfragt werden, so dass nicht ein neuer wieder mit Kosten
verbundener Auftrag an PWC ergehen muss, um an valide Daten zu gelangen.
Der Aufwand ist gering, wenn es sich aufgrund der ansonsten hohen Risiken um eine zielstrebige und effektive Sozialwohnbauförderung durch Drittinvestoren handelt.
6.
Wie
viele Mitglieder würde der Aufsichtsrat dieser Stadtentwicklungsgesellschaft
haben und wie hoch wäre die Vergütung dafür, wenn man Erfahrungswerte aus anderen
Gesellschaften dafür heranzieht?
Der Aufsichtsrat ist ähnlich der Stadtwerke GmbH aufzustellen, um auch die politischen Interessen angemessen abzubilden.
Stv. Rehm äußert die Benken der GAL-Fraktion, dass mit Gründung einer solchen Gesellschaft, ein selbstständiges Instrument geschaffen werde, welches nicht ausreichend durch den Rat der Stadt Haan kontrolliert werden könne.
Stv. Zipper spricht sich, stellvertretend für die FDP-Fraktion, ebenfalls gegen eine solche Gesellschaft aus. Er plädiert eher für bessere Beschlüsse und Beratungen innerhalb der bereits existierenden politischen Gremien.
Stv. Drennhaus weist die Behauptung, die SPD-Fraktion würde mit Gründung der Stadtentwicklungsgesellschaft auf den sozialen Wohnungsbau verzichten, entschieden zurück.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen
13 Ja / 5 Nein / 0 Enthaltungen