Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 5, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

·         Der Gründung einer Stadtentwicklungsgesellschaft mit dem als Anlage beigefügten Entwurf des Gesellschaftsvertrages wird zugestimmt.

·         Die Verwaltung wird beauftragt die handelsrechtlich notwendigen Schritte einzuleiten.


Protokoll:

 

Bgm’in Dr. Warnecke verweist auf die vorliegenden Anfragen der WLH-Fraktion vom 06.10.2018 (Siehe Ratsinformationssystem TOP 25) und beantwortet diese wie folgt:

 

 

  1. Welche Gründungskosten für eine Stadtentwicklungsgesellschaft, bis diese arbeitsfähig ist, würden insgesamt entstehen, d.h. Kapitalausstattung der Gesellschaft, Nebenkosten, Einrichtung eines Büros, Telefon etc.

 

Es handelt sich hauptsächlich um die Notarkosten, da der Gesellschaftsvertrag im Rahmen des bestehenden Auftrags erfolgt. Die Kapitalausstattung ist auf 25.000,-€ zu beziffern, die ggf. auch als Sacheinlage / Grundstück erfolgen kann. Grundsätzlich sind voraussichtlich anfänglich keine zusätzlichen nennenswerten Bürokosten anzusetzen, da die städtischen Strukturen / Ressourcen möglichst optimal genutzt werden sollen. Hierüber wird es Verrechnungen zwischen Stadt und Stadtentwicklungsgesellschaft geben.

 

  1. Wie viele Mitarbeiter müssten in der GmbH beschäftigt werden, mit welchem Stundenansatz und welcher Vergütung?

 

Voraussichtlich zwei Geschäftsführer und ein Prokurist, um auch die Vertretungsvollmacht abbilden zu können. Die Vergütung erfolgt voraussichtlich auf Basis Minijob.

 

  1. Wenn diese Mitarbeiter der Stadtenwicklungsgesellschaft aus den aktiven Verwaltungsmitarbeitern kommen sollen, wie dies zuletzt mitgeteilt wurde, bitte um Nennung der Namen, Dezernat und wie dies auch aus Fürsorgepflicht allen Mitarbeitern gegenüber zu begründen ist bei dem hohen Krankenstand in der Haaner Stadtverwaltung, den zahlreichen unbesetzten Stellen und der Personalfluktuation, welche teilweise Ämter kaum noch für die Bürger/rinnen erreichbar machen, so im Steuramt?

 

Die neuen Aufgaben sollen optimal auf die Basisaufgaben der Stadtverwaltung zugeschnitten sein, so dass eine möglichst geringe zusätzliche Belastung der Mitarbeiter/innen zu realisieren sein wird. Das Volumen der Gesellschaft wird ebenfalls auf die Belastungsfähigkeit der Verwaltung vorerst angepasst.

 

4.    Welche zusätzlichen Dienstleistungen müssten von der Haaner Stadtverwaltung für die Stadtentwicklungsgesellschaft erbracht werden z.B. Personalkostenabrechnung, Reinigungsleistungen?

 

Vorerst nur die Personalabrechnung von bis zu 3 Minijobs und die laufende Buchhaltung. Also ein relativ geringer zusätzlicher Verwaltungsaufwand.

 

 

 

5.    Welche Kostenentwicklung / Kostenprognose gibt es bei einer Stadtentwicklungsgesellschaft, wenn mit dieser sozial gefördeter Wohnungsbau realisiert und z.B. 30 Wohnungen in der Vermietung gehalten werden? Bis jetzt hatten der Haaner Stadtrat auf Empfehlung der Stadtverwaltung Mietobjekte wegen des hohen Verwaltungsaufwands verkauft, so dass es in Haan bereits aus der Vergangenheit von Seiten des Gebäudemanagements/Liegenschaftsamts Erfahrungswerte gibt. Auch könnten hier die Erfahrungswerte des Haaner Bauvereins, an dem auch die Stadt Haan Beteiligungen hat, erfragt werden, so dass nicht ein neuer wieder mit Kosten verbundener Auftrag an PWC ergehen muss, um an valide Daten zu gelangen.

 

Der Aufwand ist gering, wenn es sich aufgrund der ansonsten hohen Risiken um eine zielstrebige und effektive Sozialwohnbauförderung durch Drittinvestoren handelt.

 

6.    Wie viele Mitglieder würde der Aufsichtsrat dieser Stadtentwicklungsgesellschaft haben und wie hoch wäre die Vergütung dafür, wenn man Erfahrungswerte aus anderen Gesellschaften dafür heranzieht?

 

Der Aufsichtsrat ist ähnlich der Stadtwerke GmbH aufzustellen, um auch die politischen Interessen angemessen abzubilden.

 

 

Stv. Rehm äußert die Benken der GAL-Fraktion, dass mit Gründung einer solchen Gesellschaft, ein selbstständiges Instrument geschaffen werde, welches nicht ausreichend durch den Rat der Stadt Haan kontrolliert werden könne.

 

Stv. Zipper spricht sich, stellvertretend für die FDP-Fraktion, ebenfalls gegen eine solche Gesellschaft aus. Er plädiert eher für bessere Beschlüsse und Beratungen innerhalb der bereits existierenden politischen Gremien.

 

Stv. Drennhaus weist die Behauptung, die SPD-Fraktion würde mit Gründung der Stadtentwicklungsgesellschaft auf den sozialen Wohnungsbau verzichten, entschieden zurück.


Abstimmungsergebnis:

 

mehrheitlich angenommen

13 Ja  /  5 Nein  /  0 Enthaltungen