Protokoll:

 

Der Vorsitzende verpflichtet gem. § 6 Abs. 3 Kommunalwahlordnung die erschienenen Beisitzer des Wahlausschusses zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen während ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen, insbesondere über alle dem Wahlgeheimnis unterliegenden Angelegenheiten.