Beschlussvorschlag:
„Die
Veränderungssperre Nr. 26 für den zur Aufstellung beschlossenen Bebauungs-plan
Nr. 189 „Westliche Kölner Straße“ wird entsprechend der Anlage zu dieser
Sitzungsvorlage gemäß § 16 (1) BauGB als Satzung beschlossen.
Das Gebiet
der Veränderungssperre Nr. 26 befindet sich in Haan-Süd. Es wird ganz oder
teilweise gebildet durch die Flurstücke in der Gemarkung Haan, Flur 34, Nrn.
37, 38, 44, 112, 130, 142, 152, 153, 237, 238, 252, 253, 303, 304. Die genaue
Darstellung des räumlichen Geltungsbereichs erfolgt durch die zeichnerische
Darstellung.“
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen