Sitzung: 18.09.2018 Unterausschuss für Organisation, Personal und Controlling
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Beschluss:
Der Unterausschuss Organisation, Personal und Controlling empfiehlt dem Rat, die mit Datum vom 13.09.2018 gem. § 60 Abs. 1 S. 2 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung bezüglich der Aufhebung der Wiederbesetzungssperre für den Bereich Steuern und Abgaben zu genehmigen.
Protokoll:
Stv. Lukat meint, dass die Beratung zu der am 17.09.2018
eingegangene Dringlichkeitsentscheidung zur Besetzung von Stellen im Steueramt
in diesen Ausschuss gehöre. Aufgrund der Situation im Steueramt habe sie nach
dem Krankenstand gefragt. Die im Vorfeld von ihr gestellte Frage nach einer
möglichen Altersdiskriminierung in der Stellenausschreibung habe Herr Titzer
bereits beantwortet.
StOVR Titzer erläutert, dass es die Übersicht über die
Erkrankungen wie immer einmal im Jahr im Januar gebe. Die Situation im Steueramt
habe aber nichts mit Erkrankungen zu tun, sondern nur mit Ausscheiden und
Stellenwechseln der Stelleninhaber. Wegen der in der Stellenausschreibung
geforderten zwanzig Jahre Berufserfahrung verweist er auf die Entgeltordnung.
Zukünftig könne man evtl. „nur“ mehrjährig fordern, allerdings dürfe dann auch
nur eine Entgeltgruppe niedriger vergütet werden.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
10 Ja / 0 Nein / 1 Enthaltung