Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Der Unterausschuss Organisation, Personal und Controlling empfiehlt dem Rat, die mit Datum vom 13.09.2018 gem. § 60 Abs. 1 S. 2 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung bezüglich der Aufhebung der Wiederbesetzungssperre für den Bereich Steuern und Abgaben zu genehmigen.


Protokoll:

 

Stv. Lukat meint, dass die Beratung zu der am 17.09.2018 eingegangene Dringlichkeitsentscheidung zur Besetzung von Stellen im Steueramt in diesen Ausschuss gehöre. Aufgrund der Situation im Steueramt habe sie nach dem Krankenstand gefragt. Die im Vorfeld von ihr gestellte Frage nach einer möglichen Altersdiskriminierung in der Stellenausschreibung habe Herr Titzer bereits beantwortet.

 

StOVR Titzer erläutert, dass es die Übersicht über die Erkrankungen wie immer einmal im Jahr im Januar gebe. Die Situation im Steueramt habe aber nichts mit Erkrankungen zu tun, sondern nur mit Ausscheiden und Stellenwechseln der Stelleninhaber. Wegen der in der Stellenausschreibung geforderten zwanzig Jahre Berufserfahrung verweist er auf die Entgeltordnung. Zukünftig könne man evtl. „nur“ mehrjährig fordern, allerdings dürfe dann auch nur eine Entgeltgruppe niedriger vergütet werden.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig angenommen

10 Ja  /  0 Nein  /  1 Enthaltung