Sitzung: 27.11.2018 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Beschluss: Entscheidung ausgesetzt
Vorlage: 61/252/2018
Beschluss:
Die CDU Ratsfraktion meldet Beratungsbedarf an. Daher ohne Beschluss in den nächsten SUVA geschoben.
Protokoll:
Stv. Andreas
Rehm erläutert, dass seitens der Fraktion GAL keine Zustimmung zu der Planung
gegeben werden kann. Hierzu müssten erst konkretere Aussagen zum Artenschutz,
zur Eingriffsregelung und auch zum Immissionsschutz, insbesondere zu den
Auswirkungen des heranrückenden Wohnens an das Gewerbegebiet, getroffen werden.
Stv. Walter
Drennhaus führt für die SPD Ratsfraktion aus, dass neben dem im Baulandbeschluss
geforderten Anteil von sozialem Wohnungsbau auch ein Anteil von
nicht-gefördertem Mietwohnungbau im Plangebiet gesichert werden sollte. Dies
sollte in die Planungsziele aufgenommen werden. Er fordert, dass 60 % der
Wohneinheiten im Plangebiet im Mietwohnungsbau errichtet werden sollten und
davon 50% im öffentlich gefördertem Wohnungsbau.
Stv. Meike
Lukat erläutert für die Fraktion WLH, dass der im Rahmen der Planung
vorgesehene öffentlich geförderte Mietwohnungsbau begrüßt werde. Seitens der
Fraktion WLH könne dem Beschlussvorschlag grundsätzlich gefolgt werden. Im
Rahmen der weiteren Planung ist jedoch zu berücksichtigen, dass der
Stellplatzschlüssel nicht auf 1,5 angelegt ist und das weiterhin eine
öffentliche Wegeverbindung ggf. auch als Radwegeverbindung zwischen Memeler
Straße, B 228 und Hühnerbach vorgesehen werden sollte.
Der stellvertr.
Vorsitzende Jörg Dürr unterbricht die Sitzung und
erteilt Herrn Roth, vom Planungsbüro ISR das Wort.
Sitzungsunterbrechung
Herr Roth erläutert nochmals kurz die Planung und zeigt die noch zu
erarbeitenden Aspekte zum Immisssionschutz, zum Artenschutz und zur
Eingriffsreglung auf.
Die Sitzungsunterbrechung
wird aufgehoben.
Im Anschluss nimmt der stellvertr.
Vorsitzende Jörg Dürr die Sitzung wieder auf.
Technischer
Beigeordneter Alparslan führt aus, dass vor dem Aufstellungsbeschluss noch nicht
alle aufgeführten Aspekte betrachtet werden können und müssen. Durch den
Aufstellungsbeschluss soll der Vorhabenträger eine grundsätzliche Bereitschaft
des Ausschusses zur Überplanung der Fläche erhalten. Der geforderte Anteil von
Mietwohnungsbau sei planungsrechtlich schwer zu sichern. Ob dieser z.B. im
Rahmen des städtebaulichen Vertrags aufgenommen werden kann, ist zu prüfen.
Stv. Rainer Wetterau betont, dass man das Verfahren in aller Ruhe und mit der notwendigen Sorgfalt durchführen sollte. Er meldet für die CDU Ratsfraktion Beratungsbedarf an.
Abstimmungsergebnis:
einvernehmlich