Beschluss:

 

Die CDU Ratsfraktion meldet Beratungsbedarf an. Daher ohne Beschluss in den nächsten SUVA geschoben.


Protokoll:

 

Stv. Andreas Rehm erläutert, dass seitens der Fraktion GAL keine Zustimmung zu der Planung gegeben werden kann. Hierzu müssten erst konkretere Aussagen zum Artenschutz, zur Eingriffsregelung und auch zum Immissionsschutz, insbesondere zu den Auswirkungen des heranrückenden Wohnens an das Gewerbegebiet, getroffen werden.

 

Stv. Walter Drennhaus führt für die SPD Ratsfraktion aus, dass neben dem im Baulandbeschluss geforderten Anteil von sozialem Wohnungsbau auch ein Anteil von nicht-gefördertem Mietwohnungbau im Plangebiet gesichert werden sollte. Dies sollte in die Planungsziele aufgenommen werden. Er fordert, dass 60 % der Wohneinheiten im Plangebiet im Mietwohnungsbau errichtet werden sollten und davon 50% im öffentlich gefördertem Wohnungsbau.

 

Stv. Meike Lukat erläutert für die Fraktion WLH, dass der im Rahmen der Planung vorgesehene öffentlich geförderte Mietwohnungsbau begrüßt werde. Seitens der Fraktion WLH könne dem Beschlussvorschlag grundsätzlich gefolgt werden. Im Rahmen der weiteren Planung ist jedoch zu berücksichtigen, dass der Stellplatzschlüssel nicht auf 1,5 angelegt ist und das weiterhin eine öffentliche Wegeverbindung ggf. auch als Radwegeverbindung zwischen Memeler Straße, B 228 und Hühnerbach vorgesehen werden sollte.

 

Der stellvertr. Vorsitzende Jörg Dürr unterbricht die Sitzung und erteilt Herrn Roth, vom Planungsbüro ISR das Wort.

 

 

Sitzungsunterbrechung

 

Herr Roth erläutert nochmals kurz die Planung und zeigt die noch zu erarbeitenden Aspekte zum Immisssionschutz, zum Artenschutz und zur Eingriffsreglung auf.

 

Die Sitzungsunterbrechung wird aufgehoben.

 

 

Im Anschluss nimmt der stellvertr. Vorsitzende Jörg Dürr die Sitzung wieder auf.

 

Technischer Beigeordneter Alparslan führt aus, dass vor dem Aufstellungsbeschluss noch nicht alle aufgeführten Aspekte betrachtet werden können und müssen. Durch den Aufstellungsbeschluss soll der Vorhabenträger eine grundsätzliche Bereitschaft des Ausschusses zur Überplanung der Fläche erhalten. Der geforderte Anteil von Mietwohnungsbau sei planungsrechtlich schwer zu sichern. Ob dieser z.B. im Rahmen des städtebaulichen Vertrags aufgenommen werden kann, ist zu prüfen.

 

Stv. Rainer Wetterau betont, dass man das Verfahren in aller Ruhe und mit der notwendigen Sorgfalt durchführen sollte. Er meldet für die CDU Ratsfraktion Beratungsbedarf an.


Abstimmungsergebnis:

 

einvernehmlich