Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Haan stimmt der Einführung von Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte nach § 66 Landesbeamtengesetz NRW (LBG NRW) unter der Voraussetzung, dass das Haushaltssicherungskonzept beendet ist, mit Ausnahme der Beamtinnen und Beamten der Feuer- und Rettungswache der Stadt Haan zu.

 


Protokoll:

 

Der Vorsitzende Stv. Ruppert sieht die Altersteilzeit sehr kritisch, weil sie sehr teuer sei und er den Weggang von Fachwissen aufgrund des Fachkräftemangels für problematisch halte.

 

StOVR Titzer erläutert, dass die Altersteilzeit nach dem Dienstrechtsmodernisierungsgesetz wieder möglich sei. Häufig gebe es Verwendungseinschränkungen und wenige Beamtinnen und Beamte schafften ihren Dienst bis zur Pensionierung und fielen vorher häufig und lange krankheitsbedingt aus. Deshalb biete die Altersteilzeit für einige die Möglichkeit diese Problematik zu umgehen.

 

Stv. Lukat hält die Altersteilzeit für ein großes Problem für die, die übrig blieben, weil die Stellen in der Freizeitphase in schlechten Haushaltszeiten nicht besetzt werden könnten. Andererseits könne die Altersteilzeit attraktiv auf Bewerber wirken, so dass die WLH der Vorlage zustimmen werde.

 

Stv. Wetterau stellt fest, dass sich Haan derzeit noch in der Haushaltssicherung befinde. Deshalb möchte er wissen, ob der Beschluss jetzt überhaupt schon gefasst werden könne und schlägt vor, in 2019 ggf. erneut zu beraten.

 

Stv. Stracke meint, dass die SPD der Vorlage grundsätzlich zustimmen könne und fragt nach potentiellen Antragstellern.

 

StOVR Titzer erläutert, dass es derzeit zwölf potentielle Antragsteller gebe.

 

Vorsitzender Stv. Ruppert fragt, ob Einzellösungen möglich seien.

 

StOVR Titzer erläutert, dass jeder Fall einzeln zu entscheiden sei. Es dürften keine dienstlichen Gründe entgegenstehen, im allgemeinen Verwaltungsbereich sei der Fachkräftemangel derzeit jedoch noch nicht so hoch.

 

Stv. Stracke fragt, wie hoch die Zahl derer war, die vorzeitig ausgeschieden seien, weil sie „nicht mehr konnten“?

 

Bürgermeisterin Dr. Warnecke schlägt zu Stv. Wetteraus Einwendung vor, dass der Beschlussvorschlag in „…unter der Voraussetzung, dass das Haushaltssicherungskonzept beendet ist…“ abgeändert werden könne.

 

StOVR Titzer erläutert zu Stv. Stracke, dass von 33,6 Stellenanteilen der Beamten (ohne Feuerwehr) vier Beamte vorzeitig hätten gehen müssen. Dies entspreche mehr als 10%.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig angenommen

10 Ja  /  0 Nein  /  1 Enthaltung