Beschluss: einvernehmliche Regelung gefunden

Protokoll:

 

Stv. Peter Schniewind erläutert seinen Antrag und stellt heraus, dass mit der Abschaffung der Bettelampeln der Fußgänger gleichberechtigt zum Autoverkehr behandelt werden soll. Dies dürfe aber nicht dazu führen, dass zu Zeiten, in denen kein Fußgänger an der Ampel steht, trotzdem Grünzeiten für den Fußgänger freigegeben würden und somit “Totzeiten“ entstünden. Hierzu gäbe es heute technische Möglichkeiten.

 

TA Guido Mering erwidert, dass es tatsächlich nur zwei Alternativen gibt. Entweder man behält die Anforderungsampeln bei, und Grünzeiten werden für den Querverkehr nur auf Anforderung freigegeben. Unabhängig davon, ob die Anforderung von einem Kraftfahrzeug oder einem Fußgänger erfolgt, schaltet die Ampel für beide Verkehrsströme dann auf Grün. Bei Variante 2 wird in jedem Umlauf der Ampel (auch ohne Anforderung) eine feste Grünzeit für den Querverkehr eingerichtet. Der Fußgänger muss seinen Bedarf nicht mehr anmelden, so dass der Taster dann entfällt.

 

Technischer Beigeordneter Engin Alparslan ergänzt, dass gemäß dem gefassten Beschluss vom 21.06.2018 der überwiegende Teil der Drücker weggenommen werden soll, um eine Gleichberechtigung des Fußgängerverkehrs zu erreichen.

 

Stv. Meike Lukat betont, dass der Abbau mit dem Behindertenbeauftragten abgestimmt werden müsse.

 

Da trotz intensiver Diskussion zwischen TA Guido Mering und Stv. Peter Schniewind keine Einigung erfolgt, wird eine bilaterale Klärung der Problematik vorgeschlagen.

 

 

Hinweis der Verwaltung:

Die Verwaltung wird vor einer Änderung der Bettelampeln im Ausschuss vorstellen, an welchen Signalanlagen welche Änderung vorgenommen werden soll und welche Signalanlagen weiterhin mit einem Drücker auszustatten sind.