Sitzung: 27.11.2018 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Beschluss: einvernehmliche Regelung gefunden
Protokoll:
Stv. Peter Schniewind erläutert seinen Antrag und stellt heraus,
dass mit der Abschaffung der Bettelampeln der Fußgänger gleichberechtigt zum
Autoverkehr behandelt werden soll. Dies dürfe aber nicht dazu führen, dass zu
Zeiten, in denen kein Fußgänger an der Ampel steht, trotzdem Grünzeiten für den
Fußgänger freigegeben würden und somit “Totzeiten“ entstünden. Hierzu gäbe es
heute technische Möglichkeiten.
TA Guido Mering erwidert, dass es tatsächlich nur zwei
Alternativen gibt. Entweder man behält die Anforderungsampeln bei, und Grünzeiten werden für den Querverkehr
nur auf Anforderung freigegeben. Unabhängig davon, ob die Anforderung von einem
Kraftfahrzeug oder einem Fußgänger erfolgt, schaltet die Ampel für beide
Verkehrsströme dann auf Grün. Bei Variante 2 wird in jedem Umlauf der Ampel
(auch ohne Anforderung) eine feste Grünzeit für den Querverkehr eingerichtet.
Der Fußgänger muss seinen Bedarf nicht mehr anmelden, so dass der Taster dann
entfällt.
Technischer Beigeordneter
Engin Alparslan
ergänzt, dass gemäß dem gefassten Beschluss vom 21.06.2018 der überwiegende
Teil der Drücker weggenommen werden soll, um eine Gleichberechtigung des
Fußgängerverkehrs zu erreichen.
Stv. Meike Lukat betont, dass der Abbau mit dem
Behindertenbeauftragten abgestimmt werden müsse.
Da trotz intensiver
Diskussion zwischen TA Guido Mering
und Stv. Peter Schniewind
keine Einigung erfolgt, wird eine bilaterale Klärung der Problematik
vorgeschlagen.
Hinweis der Verwaltung:
Die Verwaltung wird vor einer
Änderung der Bettelampeln im Ausschuss vorstellen, an welchen Signalanlagen welche
Änderung vorgenommen werden soll und welche Signalanlagen weiterhin mit einem
Drücker auszustatten sind.