Sitzung: 25.08.2009 Planungs- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 61/032/2009
Beschluss:
„Die
Veränderungssperre Nr. 20 für den zur Aufstellung beschlossenen Bebauungsplan
Nr. 61 „Tenger“ wird entsprechend der Anlage zu dieser Sitzungsvorlage gemäß §
16 (1) BauGB als Satzung beschlossen.
Das
Gebiet der Veränderungssperre Nr. 20 befindet sich in Haan-Südwest. Der
räumliche Geltungsbereich umfasst die Flächen südlich und östlich der Ohligser
Straße, welche von den rechtskräftigen
Bebauungsplänen Nr. 70 und 156 begrenzt werden sowie die Flächen des
Thienhausener Bachtals. Die genaue Darstellung des räumlichen Geltungsbereichs
erfolgt durch die zeichnerische Darstellung.“
Protokoll:
Bgo. Buckesfeld erläutert die Vorlage. Er führt aus, dass die Veränderungssperre klassischer Weise der Sicherung der Planung eines Gebietes diene. Hier liege für dieses Gebiet eine konkrete Bauvoranfrage vor, die den städtebaulichen Zielen widerspreche. Die Veränderungssperre sei das geeignete Instrument zur Planungssicherung.
Stv. Drennhaus weist darauf hin, dass die Satzung unter § 5 einen Fehler bzgl. der Bebauungsplan-Nr. enthalte.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig