Beschluss:

 

Die Ziffern 3. und 5. werden ersatzlos gestrichen.

 

1. Landwirtschaftliche Nutzflächen im Eigentum der Stadt Haan werden bei Neu-verpachtung vorrangig an Betriebe verpachtet, die sich verpflichten, mit der Bewirt-schaftung einen Mehrwert für Natur und Artenvielfalt zu erzeugen. Dies kann zum Beispiel durch die Bewirtschaftungsvorgaben des ökologischen Landbaus oder durch eine Bewirtschaftung ohne Herbizide (wie Glyphosat) und/oder Insektizide (wie Neonikotinoide) geschehen.

 

2. Für Landwirte in bestehenden Verträgen, die vor Ende des Pachtvertrages freiwil-lig vorzeitig auf ökologische Bewirtschaftungskriterien umstellen wollen, entfällt die Pacht für die entsprechende Fläche für die Restdauer des Pachtvertrags (zusätzlich zur Inanspruchnahme weiterer EU-, Bundes- oder Landesförderung).

 

4. Die Verwaltung wird beauftragt, für die genannten Vorgaben einen Musterpacht-vertrag sowie ein Bewertungssystem für Neuverpachtungen zu entwickeln.

 

6. Um wirtschaftliche Härten zu vermeiden, werden bei jetzt neuen Pachtverträgen die Änderungen in den Bewirtschaftungsvorgaben erst nach Ablauf von 5 Jahren nach dem Beschluss des Rates wirksam. Zwischenzeitlich abgeschlossene Pacht-verträge werden nur mit einer Dauer bis zu diesem Stichtag abgeschlossen.

 

7. Die Verwaltung kommuniziert die Änderung der Bewirtschaftungsvorgaben an die betroffenen Landwirte.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig beschlossen