Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

„1.   Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 40b, 1. Änderung „Obere Landstraße“ ist gemäß § 2 (1) BauGB im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufzustellen.

       Das Plangebiet befindet sich in Haan-Ost. Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Flächen des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 40b, 1. Änderung „Obere Landstraße“. Das Plangebiet wird begrenzt durch die A 46 im Norden, die Straße Bollenheide im Osten, den südlich der Bebauung an der Landstraße angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen im Südosten und durch die Landstraße im Süden sowie durch die westlich der Rheinischen Straße gelegene Gewerbebebauung. Die genaue Festlegung des räumlichen Geltungsbereichs erfolgt durch die Planzeichnung zu dieser Sitzungsvorlage.

 

2.    Den Planungszielen entsprechend dieser Sitzungsvorlage wird zugestimmt. Sie sind dem weiteren Verfahren zur Aufstellung dieser Bebauungsplanänderung zu Grunde zu legen.

 

3.    Da die Voraussetzungen des § 13 (1) BauGB erfüllt sind, wird auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB verzichtet.“

 

 


Protokoll:

 

Stv. Andreas Rehm fragt, warum bei bereits im Geltungsbereich vorhandenen Schank- und Speisegaststätten festgesetzt werden soll, dass ausnahmsweise Erweiterungen dieser Betriebe zulässig sein sollen.

 

Die Verwaltung sagt zu, diese Festsetzung bis zur Durchführung der Offenlage noch einmal zu prüfen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen