Beschlussvorschlag:

 

Für das Kindergartenjahr 2019/2020 (01.08.2019 -31.07.2020) wird als Ergebnis der Jugendhilfeplanung nach § 80 SGB VIII, vorbehaltlich der Zustimmung des Landes und der Zuschussgewährung nach § 21 Kinderbildungsgesetz NRW, die vorgelegte Anlage beschlossen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den entsprechenden Finanzbedarf dem Land nach § 19 Abs. 3 Kinderbildungsgesetz NRW fristgerecht bis zum 15.März 2019 zu melden.


Protokoll:

 

AM Herr Endereß bedankt sich bei der Verwaltung für die übersichtliche und nachvollziehbare Kindertagesstättenbedarfsplanung. Als positiv stellt er die Versorgung von ü3 Flüchtlingskindern fest. Er fragt nach, wann eine vollumfängliche Versorgung von Kindern mit einem Rechtsanspruch auf einen Kindertagesstättenplatz erreicht sei.

 

Bgm. Frau Dr. Warnecke weist auf den letzten Absatz des Fazits der Kindertagesstättenbedarfsplanung hin, dass bei Inbetriebnahme der Einrichtung „Erikaweg“ nicht nur die 12 derzeitig fehlenden Plätze kompensiert, sondern auch gut

50 % der Überbelegungen abgebaut werden können.

 

AM Frau Tappen teilt mit, das die 93 freien Plätze der Kindertagespflege nach unten zu korrigieren sind, da eine Großtagespflegestelle aufgibt und eine Großtagespflegestelle sich auf eine Tagespflegestelle verkleinert. Somit seien es  4 Plätze weniger was das Überangebot im u3 Bereich auf 9 Plätze reduziere.

AM Frau Fischer ergänzt, dass zum Zeitpunkt der Fertigstellung der Kindertagesstättenbedarfsplanung diese Entwicklung nicht bekannt war. Auch erläutert sie, dass es bei der diesjährigen Kindertagesstättenbedarfsplanung Probleme wegen des Zeitrahmens entstanden, da das Zeitfenster zur Erhebung der Zahlen und Daten zu gering war. Für das nächste Jahr soll dieses Zeitfenster erweitert werden.

AM Frau Tappen fragt weiter nach, warum auf einmal der Stundenlohn von 6 € auf dem Prüfstand steht und weist auf die 5 Jahres Planung der Pflegestellen hin, die mit diesem Stundenlohn rechnen.

AM Frau Fischer erläutert, dass das Jugendamt vermehrt von auswärtigen Pflegestellen angesprochen wurde, um eine Pflegestelle in Haan zu errichten. Daher wolle die Verwaltung diese Problematik genauer prüfen. An eine direkte Veränderung wird noch nicht gedacht.

 

AM Kaimer fragt nach, ob es sich bei den Überbelegungen um reine ü3 Plätze handelt.

AM Fischer teilt mit, dass es sich ausschließlich um ü3 Plätze handelt

 

AM Frau Klaus merkt an, dass bei einer inklusiven Betreuung in der Tagespflege der Tagessatz angepasst werden sollte und auch eine Platzreduzierung umgesetzt werden sollte.

Der Vorsitzende Herr Sack regt an, dass dieses Thema in der AG 78 diskutiert wird.

AM Tappen erklärt dazu, dass sie bereit Kinder inklusiv betreut hat. Die Stadt zahlt hierfür den 1,5 fachen Satz eines normalen Betreuungsplatzes. Dabei muss es sich aber um eine qualifizierte Pflegestelle handeln.

 

AM Kaimer fragt nach, ob bei Start der Einrichtung am Erikaweg alle Überbelegungen abgebaut werden können. Hierzu hatte Bgm. Frau Dr. Warnecke bereits ausgeführt, dass die Überbelegung zu 50 % abgebaut werden kann. Zu der Frage der integrativen Plätze verweist sie auf Seit 16 der Kindertagesstättenbedarfsplanung.

 

AM Herr Dr. Pech weist darauf hin, dass bei einer Umwandlung die jeweilige Betriebserlaubnis zu ändern und neu zu beantragen ist.

 

AM Herr Elker macht noch einmal deutlich, dass die Überbelegungen zu Lasten Aller gehen. Hier müsse die Verwaltung steuernd einschreiten. AM Frau Fischer erklärt, dass die Belegung und Änderungen Ende 12/18 mit allen Trägern abgesprochen wurde. Alle Änderungen werden entsprechend beantragt. Ein Einwirken seitens der Verwaltung ist nicht möglich.

 

AM Herr Endereß macht noch einmal deutlich, dass die Bedarfe als auch die Überbelegung im Gegensatz zum Vorjahr abgebaut wurden. Bei Inbetriebnahme des Erikaweges sogar bis 50 %. Die nächste Kindertagesstättenbedarfsplanung werde dann Klarheit bringen.

 

Der Vorsitzende Herr Sack stellt eine insgesamt positiven Entwicklung fest. Da unterjährig ohnehin ein permanenter Austausch stattfindet, könne man sich jetzt auf die Feinsteuerung von Bedarfen, auch in qualitativer Hinsicht, konzentrieren. Wichtig sei, dass unterjährig Überbelegungen möglich sind, um z. B. Zuzüge im Rahmen von Firmenansiedlungen etc. zu berücksichtigen.

 

Die Stellungnahmen des Stadtelternrates, der IG Kindertagespflege und der EKITAP sind dem Protokoll als Anlage beigefügt.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig angenommen