Beschlussvorschlag:

 

1.    Über die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB sowie über die in der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB und die in der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB vorgelegten Stellungnahmen wird entsprechend dem Ergebnis der Prüfung in dieser Sitzungsvorlage entschieden.

2.    Der einfache Bebauungsplan Nr. 189 „Westliche Kölner Straße“ (§ 30 Abs. 3 BauGB) i. d. F. vom 05.02.2019 wird gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen. Der Begründung in der Fassung vom 05.02.2019 wird zugestimmt.

Das Plangebiet befindet sich in Haan-Süd. Es wird ganz oder teilweise gebildet durch die Flurstücke in der Gemarkung Haan, Flur 34, Nrn. 37, 38, 44, 112, 130, 142, 152, 153, 237, 238, 252, 253, 303, 304. Die genaue Festlegung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig angenommen