Beschluss:
Für das Kindergartenjahr 2019/2020 (01.08.2019 -31.07.2020) wird als Ergebnis der Jugendhilfeplanung nach § 80 SGB VIII, vorbehaltlich der Zustimmung des Landes und der Zuschussgewährung nach § 21 Kinderbildungsgesetz NRW, die vorgelegte Anlage beschlossen.
Die Verwaltung wird beauftragt, den entsprechenden Finanzbedarf dem Land nach § 19 Abs. 3 Kinderbildungsgesetz NRW fristgerecht bis zum 15.März 2019 zu melden.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen