Protokoll:

 

Stv. Endereß stellt für die CDU-Fraktion folgende Anfrage:

 

  1. Im Jahr 2018 wurde die Überwachung des ruhenden Verkehrs beim Ordnungsamt personell und technisch besser ausgestattet. Welche Erfolge konnte die Verwaltung seither erzielen? Konnte der ruhende Verkehr in Randzeiten, in den Fußgängerzonen (insb. Windhövel und Neuer Markt) und in Gruiten zielgenauer überwacht werden? Hierzu erbitten wir eine genaue Aufstellung des Zahlenwerks.
  2. Wie ist die übliche Vorgehensweise bei der Kontrolle von vermeintlich langfristig geparkten (Wohn-) Anhängern? Werden hier andere Ämter, zum Beispiel der Betriebshof bei der Meldung von potentiellen Falschparkern mit einbezogen? Aktuell wurde der CDU-Fraktion ein Wohnwagenanhänger auf der Robert-Koch-Straße vor der GS Bollenberg und mehrere Anhänger auf der Niederbergischen Allee genannt.
  3. Wie geht die Verwaltung mit Apps zur Privatanzeige von Parkverstößen wie „wegeheld“ um? Sieht sie hier drin ein Mittel für mehr Sicherheit oder einen digitalen Pranger?
  4. Wie viele Anzeigen von Privatpersonen sind im Jahr 2018 bei der Stadt Haan eingegangen? Wie viele wurden durch das Ordnungsamt erfolgreich verfolgt?

 

Antwort der Verwaltung:

Um die Anfrage beantworten zu können, ist zunächst eine Darstellung über die tatsächliche personelle Entwicklung erforderlich.

 

Personalstand:

Jahr                            Soll                                                     davon tatsächlich besetzt

2018                           3,61 Stellen                                       bis 31.01.       2,61 Stellen

                                                                                                bis 31.08.       1,61 Stellen

 bis 14.09.       2,61 Stellen

                                                                                                bis 31.01.       3,61 Stellen

2019                           3,61 Stellen                                       seit 01.02.      2,61 Stellen

 

Allgemeines:

Daraus ergibt sich, dass tatsächlich alle Stellen nur im Zeitraum 15.09.18 bis 31.01.19 besetzt waren. In diesen Zeitraum fiel aber auch der Zeitraum der Grundausbildung der neuen Kräfte, um diese auch allein arbeitsfähig zu machen. Die umfassende Ausbildung ist noch nicht abgeschlossen. Aktuell läuft für die freie Stelle das Stellenbesetzungsverfahren.

 

Die Beschaffung der Fahrzeuge für den Außendienst wurde begonnen und kann hoffentlich bis zum Herbstbeginn abgeschlossen werden. Die Dienstkleidung ist inzwischen vollständig vorhanden und kann von den Bürgerinnen und Bürgern wahrgenommen werden. Die Rückmeldungen dazu sind durchweg positiv, da die Mitarbeiter(innen) nicht mehr nur als Ordnungskräfte gesehen, sondern auch als Ansprechpartner genutzt werden.

Aufgrund der unbesetzten Stellen konnte die geplante umfängliche Überwachung noch nicht vollständig umgesetzt werden. Gleichwohl gab es bereits einige Spät-, Sonntags- und Sonderdienste mit einer Schwerpunktbildung in Wohngebieten (Gehwegparken) und Fußgängerzonen.

 

In 2018 wurden insgesamt 253 Verfahren zum unerlaubten Parken in Fußgängerzonen, davon am Windhövel 169 Verfahren, am Neuer Markt 69 Verfahren und Friedrichstraße 22 Verfahren eingeleitet. 

 

Anhänger:

Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug darf nicht länger als zwei Wochen geparkt werden. Wohnanhänger und sonstige Anhänger werden daher wie andere Fahrzeuge überwacht. Es erfolgt zunächst eine Vormerkung, welche nach zwei Wochen überprüft wird. Bei Vollendung des Tatbestandes wird ein OWI-Verfahren eingeleitet. Bewirkt das OWI-Verfahren keine Verhaltensänderung, wird je nach Einzelfall entschieden, ob erneut ein Verfahren eingeleitet oder der Wohnanhänger abgeschleppt wird.

In 2018 gab es 46 Verfahren.

 

Hiervon zu unterscheiden sind Anhänger, die überwiegend und ausschließlich zu Werbezwecken abgestellt werden (Werbeanhänger). Hier werden ein ordnungsrechtliches Verfahren mit dem Ziel der Entfernung des Werbeanhängers aus dem öffentlichen Verkehrsraum und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Das Abstellen solcher Anhänger stellt eine unerlaubte Sondernutzung dar.

 

In 2018 gab es 8 Verfahren.

 

Die Meldung von Anhängern an das Ordnungsamt erfolgt in der Regel über Privatpersonen, welche sich durch das Abstellen der Anhänger gestört fühlen oder werden während der Streifengänge des Außendienstes entdeckt.

 

Einbeziehung anderer Dienststellen:

Es ist nicht die Aufgabe anderer städtischer Dienststellen, bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs mitzuwirken.

 

Fremdanzeigen:

Es ist nicht Aufgabe der Verwaltung, die private Anzeige von Parkverstößen moralisch zu bewerten. Die Verwaltung beschränkt sich daher ausschließlich auf die inhaltliche Prüfung, ob die Anzeige alle notwendigen Angaben zur Einleitung eines Verfahrens enthält und ob die Ahndung - dies ist der Regelfall - geboten ist.

 

In 2018 wurden insgesamt 477 Fremdanzeigen bearbeitet. Darin sind Anzeigen nicht enthalten, die wg. Unvollständigkeit, Anonymität oder der fehlenden Bereitschaft des Anzeigenden als Zeuge zur Verfügung zu stehen, nicht weiter verfolgt werden konnten.

 

 

 

 

 

Übersicht 2018

erfasste Fälle insgesamt                                                    8.258

Anschlussbußgeldverfahren                                            650

Einnahmen (Ist lt. Ergebnisrechnung) rd.                                   130.000 €     

 

gez.

Rainer Skroblies

Amt 32-2

 

 

 

Stv. Lukat verweist auf eine Aussage, welche auf dem Neujahrsempfang getätigt wurde, dass die Polizei eine neue Wache in Haan bekäme und möchte wissen, wo diese hinkommen solle.

 

PHK Nellen erläutert, dass dies noch nicht bekannt sei. Zwar seien entsprechende Landesmittel bereitgestellt, ein entsprechender Standort sei jedoch noch nicht gefunden. Auch sei noch nicht klar, ob hier ein Neubau stattfinden solle, oder ob die Polizeiwache in einen Bestandsbau ziehen könne.

 

 

Stv. Lukat verweist auf den vermehrt einfließenden Verkehr innerhalb der Fußgängerzone aufgrund des neuen Standortes der Postfiliale in Haan. Sie möchte wissen, in welchem Umfang hier eine Überwachung seitens der Polizei getätigt werde.

 

PHK Nellen bestätigt den vermehrten Verkehr innerhalb dieses Areals der Fußgängerzone. Die entsprechenden Kontrollen könnten aber aufgrund der weiteren Aufgaben der Polizei in Verbindung mit dem vorhandenen Personal nur sporadisch durchgeführt werden.

 

 

Stv. Greeff verweist auf das absolute Halteverbot vor der Lokalität „Becherhus“. Dennoch würden immer wieder Autos dort parken. Er möchte wissen, wie das Ordnungsamt mit der Situation umgehe.

 

StVD Rennert erklärt, dass das Ordnungsamt sich der Situation bereits annehme, eine permanente Kontrolle sei allerdings nicht zu jeder Zeit machbar.

 

 

Weitere Anfragen liegen nicht vor.