Beschluss: einstimmig angenommen

Beschluss:

„Die Veränderungssperre Nr. 27 für einen Teilbereich des zur Aufstellung beschlossenen Bebauungsplan Nr. 196 „Düsseldorfer Straße / Ohligser Straße“ wird entsprechend der Anlage zu dieser Sitzungsvorlage gemäß § 16 (1) BauGB als Satzung beschlossen.

Das Gebiet der Veränderungssperre Nr. 27 befindet sich in Haan-West. Es wird ganz oder teilweise gebildet durch die Flurstücke in der Gemarkung Haan, Flur 41, Nrn.72 teilw.,106, 107, 114, 115, 126, 139, 183, 197, 199 teilw, 218, 221, 230, 233, 235, 237, 239, 241, 243, 257, 262, 264, 266, 267, 268, 269, 371, 372, 373, 893, 901 teilw.. Die genaue Darstellung des räumlichen Geltungsbereichs erfolgt durch die zeichnerische Darstellung.“

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen