Beschluss: Entscheidung ausgesetzt

Beschluss:

Einvernehmlich zur Beratung in der nächsten Sitzung des SUVA am 04.06.2019 vertagt.


Protokoll:

 

Stv. Meike Lukat gibt zu bedenken, dass die Vorgaben des Baulandbeschlusses (Realisierung von 30% sozialem Wohnungsbau) durch den Vorhabenträger nicht eingehalten werden und bezweifelt, dass zu diesem Tagesordnungspunkt überhaupt ein Beschluss gefasst werden kann. Der Stellplatzschlüssel von 1:1,5 werde nicht eingehalten.

 

Stv. Walter Drennhaus pflichtet Stv. Meike Lukat bei und bemängelt, dass die geplanten Wohnungsgrößen nicht für Familien mit Kindern ausgelegt seien.

 

Technischer Beigeordneter Engin Alparslan erläutert, dass der Vorhabenträger ausschließlich im Mietsegment tätig sei und der Baulandbeschluss im Übrigen erst nach Fassung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplans Nr. 184 erfolgt ist.

Der Vorhabenträger beabsichtige 9 Wohneinheiten im geförderten Segment und 6 Wohneinheiten mit einem Mietzins knapp über Mietniveau des geförderten Segments zu realisieren. Im Umfeld des Plangebietes seien derzeit 22 baulastmäßig gebundene, aber ungenutzte Stellplätze vorhanden, welche in die Bemessung des Stellplatzbedarfs einbezogen worden seien. Der Stellplatzschlüssel 1:1,5 sei somit erreicht.

 

Im Ausschuss besteht Einvernehmen, dass die Verwaltung zur nächsten Sitzung des SUVA am 04.06.2019 die Rechtssicherheit des Beschlusses prüft und sodann noch einmal vorlegt.

 

 

Prüfergebnis der Verwaltung:

 

Als Ergebnis der verwaltungsinternen Prüfung, unter Einbeziehung des Rechtsamtes, ist festzuhalten, dass der Baulandbeschluss trotz des bereits seit 2 Jahren laufenden Planungsprozesses anzuwenden ist. Allerdings ist hierbei zu berücksichtigen, dass die vorgegebene Quote nur Planungen betrifft, welche den Bauträger auch begünstigt und zu einem Wertzuwachs seiner Grundstücke führt. So bestehen nach dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 46a bereits heute umfangreiche Baurechte, die im Rahmen der Berechnung des 30 %-Anteils nicht mitgerechnet werden dürfen.

 

Im vorliegenden Fall befanden sich im Plangebiet bereits 16 Wohneinheiten (WE), wobei damit das bestehende Planungsrecht noch nicht ausgeschöpft wurde, da nur II- anstatt III-geschossig gebaut wurde und auch die Baugrenzen nicht völlig ausgenutzt wurden.

 

Durch den rechtskräftigen BP 46a wird für den von der Planung betroffenen Bereich bereits heute eine Bruttogeschossfläche von rund 2.500 qm ermöglicht. Unter Berücksichtigung eines Faktors von 0,75 (Bruttogeschossfläche abzüglich der Konstruktionsfläche und der Nebenflächen) ergäbe sich eine mögliche Wohnfläche von ca. 1.875 qm. Zieht man diese bereits bestehende Bebauungsmöglichkeit von den nunmehr insgesamt 3.070 qm geplanter Wohnfläche ab, wird der Bauverein mit einer zusätzlichen Wohnfläche von 1.195 qm begünstigt. 30% von 1.195 qm sind 358,5 qm. Geplant ist der Bau von 9 geförderten Wohneinheiten mit einer Größe von 60 qm Wohnfläche, was einer Wohnfläche von insgesamt 540 qm entspricht und somit die festgesetzte Quote übersteigt.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

einvernehmlich