Sitzung: 26.03.2019 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 61/270/2019
Beschluss:
1.
Der
Bebauungsplan Nr. 200 "Neues Rathaus“ ist gemäß § 2 (1) BauGB im Verfahren
nach 13a BauGB aufzustellen.
Das
Plangebiet liegt in Haan-Mitte. Es wird begrenzt durch den Schillerpark im
Norden, den Neuen Markt im Osten und durch die Bebauung entlang der Kaiserstr.
27-5 im Süden. Im Westen wird das Plangebiet durch den Westrand der Tiefgarage
Schillerstraße und durch die Bebauung Windhövel 1 begrenzt. Das Plangebiet umfasst in der Gemarkung Haan, Flur 21 die
Flurstücke 442, 443, 444, 899 teilw., 901, 902, 904, 905 und 908 sowie in der
Flur 26 die Flurstücke 245, 246, 247,252, 254, 256, 267, 293, 296, 304 teilw., 305,
306, 307, 313, 366 teilw., 367, 368, 375, 376, 377 und 383 teilw.. Die
genaue Festlegung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die
Planzeichnung.
2.
Den
städtebaulichen Planungszielen entsprechend dieser Sitzungsvorlage wird
zugestimmt.
3.
Die
frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 (1) BauGB wird in Form einer
öffentlichen Diskussionsveranstaltung durchgeführt. Die Planunterlagen sind
zusätzlich auf die Dauer von 2 Wochen öffentlich auszulegen.
4.
Der am
02.11.2016 gefasste Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss für den
vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 143 „Windhövel“ wird aufgehoben.
Protokoll:
Stv. Juliane Eichler nimmt an der weiteren Ausschusssitzung
für AM Sandra Niklaus teil.
Stv. Meike Lukat spricht sich für die Herausnahme von Privatgrundstücken aus dem Plangeltungsbereich aus; andernfalls seien die Eigentümer an den Planungskosten zu beteiligen.
Technischer Beigeordneter Engin Alparslan erklärt, dass diese Flächen gegebenenfalls
für die Anlage von Erschließungsanlagen benötigt werden könnten und außerdem in
Bezug zum bestehenden Planungsrecht keine „Restflächen“ verbleiben sollten.
Deshalb sei es sinnvoll, diese Flächen im Plangebiet zu belassen. Er weist
darauf hin, dass die Diskussionsveranstaltung zur frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit am 08.05.2019 in den Räumlichkeiten der Sparkasse stattfinden
werde.
Stv. Gerd Holberg weist darauf hin, dass das Rathaus zur Kirmeszeit über die Schillerstraße erschlossen sein müsse.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen