Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Die Freigabe des Projektes „Erneuerung der Wettkampfanlage Typ B auf dem Sportplatz an der Hochdahler Straße“ gemäß der Vorentwurfsplanung des Landschaftsarchitekten Ulenberg & Partner wird erteilt und die Verwaltung mit der schnellstmöglichen Umsetzung beauftragt.

 

 

 


Protokoll:

 

Bgo. Buckesfeld

 

schildert die Vorgehensweise und berichtet von den bisherigen Projektbesprechungen, die unter Beteiligung der Hauptnutzer (Schulen und Vereine) stattgefunden haben. Dann gibt er das Wort an den zuständigen Landschaftsarchitekten, Herrn Ulenberg, der das Projekt ausführlich vorstellt und die Fragen der Ausschussmitglieder wie folgt beantwortet:

 

-   Mit der Sanierung des Platzes ist sowohl eine Beregnungs- als auch eine  neue Beleuchtungsanlage in Form von 8 Masten mit jeweils 12 Strahlern mit einer Leistung von 2000 Watt pro Strahler vorgesehen.

 

-   Die Verletzungsgefahr ist bei einem Kunstrasenplatz geringer als bei Tennenbelag. Die Pflegekosten sind, Fremdpflege unterstellt, bei einem Sandgefüllten Belag (1,10 €/qm) geringer als bei einem Granulatgefüllten Belag (1,50 €/qm).

 

-      Wenn beabsichtigt ist, später Volleyball zu spielen, müsse man die Fundamente hierzu jetzt setzen. Die Markierungen können später erfolgen.

 

-      Hinsichtlich der Beregnung mit Auffangwasser muss bedacht werden, dass bei der großen Fläche und der Anforderung des Kunstrasens eine Zisterne mit einem Fassungsvermögen von 21.000 Kubikmetern vorrätig sein müsse. Wenn es die Situation vor Ort ermögliche sei auch die Beregnung mittels Grundwassers möglich und sinnvoll.

 

-      Der Kunstrasenplatz sei wasserdurchlässig, so dass auch ein Platzregen keinen Schaden anrichten könne.

 

-      Die vorgesehenen Pflasterflächen seien sinnvoll, da sie das  Ende der Sportfläche kennzeichnen und somit für die Sportler als natürliche Grenze dienen.

 

-      Der Ballfangzaun zu dem Sportplatz am Rudolf-Harbig-Weg sei vorgeschrieben, da auf der Anlage quergespielt werde.

 

-      Die lt. Projektplan für Januar vorgesehene Vergabe vorzuziehen sei nicht sinnvoll, da ein Baubeginn im Winter ungünstig sei.

 

 

Bgo. Formella

ergänzt, dass in Übereinstimmung mit dem Verein für die Pflege des Platzes künftig die Stadt zuständig sei.

 

Bgo. Buckesfeld

erläutert, dass „Wünsche“ der Vereine berechtigt waren und im Gesamtkonzept Berücksichtigung finden konnten.

 

 

AM Strerath

bittet, in Zukunft auch Vertreter des Sportverbandes Haan zu den Projektbesprechungen einzuladen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig