Beschluss: Entscheidung ausgesetzt

Beschluss:

 

Der Unterausschuss nimmt die Anfrage des Seniorenbeirates zur Kenntnis. Die Rheinbahn AG wird gebeten zu prüfen, ob eine Ausnahmeregelung beim Kurzstreckentarif für die Stadt Haan möglich ist und das Ergebnis in der nächsten Sitzung des UA ÖPNV vorzustellen.

 

Eine Beschlussfassung in der heutigen Sitzung erfolgt daher nicht.


Protokoll:

 

Der Vertreter des Seniorenbeirates, Wolfgang Schneider erläutert die Anfrage des Seniorenbeirates. Es habe Beschwerden von Seniorinnen und Senioren in Haan gegeben, dass es nicht möglich sei, mit öffentlichen Verkehrsmitteln vom Haaner Markt bis zum S-Bahnhof in Gruiten oder bis zum neuen Supermakrt in Gruiten zum günstigsten Tarif (Kurzstrecke) zu fahren. Gerade Senioren seien häufig auf den ÖPNV angewiesen, weshalb der Seniorenbeirat die Frage gestellt habe, ob es hier möglich sei die Ticketpreise entsprechend anzupassen.

 

Herr Bäumken erklärt hierzu, dass es früher eine Unzahl an Ausnahmen im Tarifsystem des VRR gegeben habe. Um eine möglichst einheitliche Preispolitik bei den Tarifen zu finden habe man sich unter den Verkehrsbetrieben damals auf den Kurzstreckentarif geeinigt, welcher drei Haltestellen beinhalte. Sinn und Zweck der einheitlichen Tarife war es, diese Überzahl an Ausnahmeregelungen abzuschaffen um auch den Kunden ein möglichst einfaches Preissystem anbieten zu können. Zwar gäbe es auch im neuen System immer noch Ausnahmeregelungen, diese gelten jedoch lediglich vereinzelt in sehr ländlichen Regionen. Die Stadt Haan zähle hier nicht dazu, weshalb eine Ausnahme von Seiten der Verkehrsbetriebe eher abgelehnt werde, um das eigene Preissystem nicht zu untergraben. Für Seniorinnen und Senioren, welche hauptsächlich den ÖPNV nutzen würden, verweist er auf u.a. das sog. „Bärenticket“ der Rheinbahn.

 

Stv. Sack verweist auf die Fahrt zum neuen Supermarkt in Gruiten, welcher als Beispiel des Seniorenbeirates angebracht wurde und erläutert, dass es teilweise Supermärkte gäbe, welche einen Rabatt gewähren, wenn der/die Kunde/in mit dem ÖPNV angereist ist.

 

Stv. Schniewind ergänzt, dass der Supermarkt ja auch ggf. eine Verkaufsstelle für Abo-Tickets des VRR einrichten könnte.

 

TA Böhm stimmt den Ideen zu, dass diese ein interessanter Aspekt sei. Da dies jedoch der Supermarkt selbst entscheide müsse eine solche Idee erst geprüft und mit dem Supermarktbetreiber abgesprochen werden.

 

Stv. Kaimer möchte wissen, ob es andernorts bereits Ausnahmen vom Kurzstreckentarif gäbe. Bezogen auf die Stadt Haan hielte er eine Zahl von 5 statt 3 Haltestellen sinnvoll.

 

Der Vorsitzende Stv. Dürr bittet den Vertreter der Rheinbahn, Herrn Bäumken darum eine Ausnahme für die Stadt Haan bei der Kurzstrecke zu prüfen und das Ergebnis in der nächsten Sitzung des UA ÖPNV vorzustellen.


Abstimmungsergebnis:

 

einvernehmlich