Sitzung: 23.05.2019 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltung: 0
Vorlage: 51/024/2019
Beschluss:
Der JHA stimmt der vorgeschlagenen Satzungsänderung des § 6 „Das aktive und passive Wahlrecht besitzen alle Jugendlichen vom vollendeten zwölften bis zum vollendeten einundzwanzigsten Lebensjahr“ des Jugendparlamentes zu.
Protokoll:
Stv. Vincent Endereß signalisiert die Zustimmung der
CDU-Fraktion zur Satzungsänderung des Jugendparlamentes, stellt aber die Frage,
ob eine Mitgliedschaft im Jugendparlament in Konflikt stehen könnte mit einer
Wahl zum Ratsmitglied.
Herr Dominik Budych antwortet hierzu, dass dies bisher noch
nicht im Jugendparlament thematisiert worden sei, da das Jugendparlament aber
überparteilich sei, sehe er hier keinen Konflikt.
Die Bürgermeisterin Dr. Warnecke regt
hierzu eine Klärung in der nächsten Sitzung des Jugendparlamentes an. Da die
Frage in der aktuellen Satzung nicht geregelt sei, sei eventuell eine weitere
Satzungsänderung notwendig.
Stv. Vincent Endereß betont das Recht des Jugendparlamentes
Vertreter zu den Ausschusssitzungen zu entsenden. Gerade wenn, wie im letzten
BKSA, Themen wie „Gewalt an Schulen“ verhandelt werden, wäre es zu begrüßen,
wenn dann auch Vertreter des Jugendparlamentes teilnähmen.
Der Vors. Jochen Sack verweist auf die Herausforderung, wenn die Altersspanne im Jugendparlament größer werde.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis |
11 ja/ 0 nein/ 0 Enthaltungen |
è |
angenommen |