Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschluss:

 

Die Ausführungen der Haaner Schulleitungen zum Thema „Gewalt an Haaner Schulen“ werden zur Kenntnis genommen.


Protokoll:

 

Die Vorsitzende Stv. Morwind begrüßt die anwesenden Frau Burchart und Frau von Wiser und bittet diese den Vortrag zum Thema „Gewalt an Haaner Schulen“ vorzustellen.

 

Frau Buchart und Frau von Wiser stellen den Vortrag vor. Das Thema sei auch in der Schulleiterrunde im November 2018 mit dem Ergebnis diskutiert worden, dass es Gewalt auch an den Haaner Schulen gäbe, hierüber jedoch keine Statistik existiere. Zusammenfassend lasse sich sagen, dass es an den Haaner Schulen abläuft wie in anderen Städten. Die meisten Konflikte würden nicht auf körperlicher Ebene, sondern auf verstecktem, verbalen Weg, auch unter Nutzung digitaler Möglichkeiten, erfolgen. Dies mache es den Schulleitungen und den Lehrerinnen und Lehrern häufig schwer die Situationen sofort zu erkennen. Das Thema „Gewalt und Mobbing“ wird auch an allen Schulen im Unterricht im Rahmen unterschiedlicher Präventionsmodelle thematisiert. Zudem gäbe es Beratungslehrer/-innen an allen Schulen für die vor allem „Mobbing“ ein großes Thema sei.

 

Herr Schlierkamp verweist darauf, dass oft gesagt werde, dass die Lehrerinnen und Lehrer mit solchen Situationen überfordert seien und nicht wissen würden, wie sie darauf richtig reagieren sollen. Er weist diese Behauptung klar zurück. Aus seiner Sicht seien die Lehrkräfte keineswegs überfordert, jedoch sei die Wahrnehmung, auch der betroffenen Personen selbst, immer sehr unterschiedlich, da ergriffene Maßnahmen aus Datenschutzgründen nicht kommuniziert werden dürften.

 

 

Ergänzende, nachträgliche Erklärung der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Haan, VA Krengel zu Protokoll:

 

Für die weiterführenden Schulen besteht die Möglichkeit, über ein Förderprogramm des Kreises Mettmann sich Schülerinnen- und Schülerprojekte bezuschussen zu lassen.

 

Die Projekte sollen für Schülerinnen insbesondere dazu beitragen, u.a. körperliche ANgriffe abzuwehren, während die Projekte für Schüler insbesondere dazu beitragen sollen, Fähigkeiten zu entwickeln, sich in Konflikten in den Streitpartner/in einfühlen zu können und Alternativen zu lauten und aggressiven Strategien zu erlernen (Antiaggressionstraining, Gewaltdeeskalation).

 

Die Anträge können von Förderschulen, weiterführenden Schulen, Berufskollegs und Jugendeinrichtungen und von Einrichtungen, die Jugendarbeit leisten, gestellt werden. Es können Anträge zu folgenden Maßnahmen gestellt werden:

 

Für Mädchen: Erweiterung des Berufswahlspektrums, Computerkurse, WenDo-/Selbstverteidigungskurse, Kurse zur Vorbeugung von Essstörungen und Magersucht oder Mädchenprojekttage.

 

Für Jungen: Kurse zum Training der sozialen Kompetenz, Antiaggressionstraining, Kurse zur Gewaltdeeskalation, Kurse zur Prävention von Suchtverhalten.

 

Zielgruppe sind nach den derzeitigen Richtlinien Schülerinnen und Schüler ab der Mittelstufe.

 

Mit der Antragstellung ist eine Projektbeschreibung zur Erläuterung der Maßnahme und ihrer Ziele mit Angabe der zu erwartenden Kosten und ein Nachweis über die Qualifizierung des/der Trainers/in einzureichen. Die Gleichstellungsstelle der Stadt prüft jeweils, ob die Voraussetzungen vorliegen, insbesondere, ob die Qualifikation der Trainerinnen und Trainer gegeben ist. Die Anträge sind mit einer Stellungnahme der zuständigen Gleichstellungsstelle der Stadt an die Gleichstellungsstelle des Kreises zu richten. Die Anträge sind bei der Gleichstellungsstelle des Kreises erhältlich.

 

Die Bewilligung der Fördermittel erfolgt durch die Gleichstellungsstelle des Kreises im Rahmen des zur Verfügung stehenden Etats. Die Verwendung ist nachzuweisen.

 

Für Fragen und Hilfestellungen steht die Gleichstellungsstelle des Kreises Mettmann oder der Stadt Haan gerne zur Verfügung.


Abstimmungsergebnis:

 

einvernehmlich