Sitzung: 18.06.2019 Unterausschuss für Organisation, Personal und Controlling
Beschluss: einstimmig angenommen
Vorlage: 10/186/2019
Beschlussvorschlag:
Der Rat der
Stadt Haan beschließt folgende Erweiterung seiner Hauptsatzung:
„§ 3a
(1) Die Stadt Haan bestellt eine hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte sowie mind. eine Stellvertreterin. Die Gleichstellungsbeauftragte wird von dem/der Bürgermeister/in bestellt, ist ihm/ihr direkt zugeordnet und untersteht seiner/ihrer Dienstaufsicht. Sie nimmt ihre Aufgaben hauptamtlich und fachlich selbständig wahr. Durch eine angemessene personelle und sachliche Ausstattung ist zu gewährleisten, dass die Aufgaben sachgerecht erfüllt. werden. Die Wahrnehmung der Aufgaben kann in Teilzeit erfolgen.
(2) Die Gleichstellungsbeauftragte ist in allen gleichstellungsrelevanten Angelegenheiten unverzüglich zu beteiligen. Sie hat ein thematisches Mitzeichnungsrecht bei allen Rats- bzw. Ausschussvorlagen. Sie kann an den Sitzungen des Rates und der Ausschüsse teilnehmen und hat in Angelegenheiten ihres Aufgabenbereiches eigenes Rederecht.
(3) Die Gleichstellungsbeauftragte betreibt im Rahmen des allgemeinen Verwaltungshandelns der Stadt eine eigenständige Öffentlichkeitsarbeit zu gleichstellungsrelevanten Themen.
Protokoll:
Bgm‘in Dr. Warnecke erläutert, dass die Rechte der
Gleichstellungsbeauftragten bisher noch nicht in der Hauptsatzung enthalten
gewesen seien und dies auf Anregung der Gleichstellungsbeauftragten jetzt
nachgeholt werden solle. Durch die Aufnahme in die Hauptsatzung werde deutlich gemacht,
dass das Thema wichtig sei und umgesetzt werden solle.
Stv. Wetterau stellt fest, dass der Vorschlag dem
Gesetzestext entspreche und die CDU der Aufnahme in die Hauptsatzung
dementsprechend zustimme.
Stv. Lukat meint, dass die Änderung die Wichtigkeit
der Gleichstellungsbeauftragten deutlich mache und stimmt zu.
Stv. Drennhaus sieht die Anerkennung der
Gleichstellungsbeauftragten hierdurch nochmal unterstrichen und stimmt
ebenfalls zu.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen