Sitzung: 18.06.2019 Unterausschuss für Organisation, Personal und Controlling
Protokoll:
Stv. Lukat bezieht sich auf die Tischvorlage zu TOP 6
und erläutert, dass sie nach den für die ehemalige Beigeordnete entstehenden
Kosten gefragt und Zahlen erwartet habe.
Bgm‘in Dr. Warnecke erläutert, dass die Höhe der Bezüge per
Gesetz geregelt seien und dort alles nachgelesen werden könne.
Bezüglich der Anfrage der WLH zum Thema Klimaschutzbeauftragter
erläutert Bgm‘in Dr. Warnecke, dass
der Stellenplan keinen Klimaschutzbeauftragten vorsehe. Eine Förderung sei
möglich, aber nur, wenn ein Klimakonzept vorläge. Da dies nicht vorliege, gäbe
es auch keine Förderung.
Stv. Stracke erläutert, dass die SPD vor längerer Zeit
bereits zweimal einen Antrag auf Einstellung eines Klimaschutzbeauftragten
gestellt habe. Beide Male seien die Anträge abgelehnt worden, danach sei die
Chance vertan gewesen. Mit dem Thema Nachhaltigkeit könne man aber auch vieles
andere regeln, nicht nur Klima und Umwelt.
Bezüglich der Anfrage der WLH zum Thema Stadtentwicklungsgesellschaft
Haan mbH antwortet Bgm‘in Dr. Warnecke:
1. Wenn zwei Geschäftsführer gefunden worden sind.
2. Wenn man der Konzeption von PWC folge, sollte der 1. Geschäftsführer
Beschäftigter der Stadtverwaltung sein. Als 1. Geschäftsführer der
Stadtentwicklungsgesellschaft hätte die Verwaltung den ehemaligen Leiter des Amtes
für Stadtplanung und Bauaufsicht, Herrn Sangermann, vorgeschlagen. Nach dem
Weggang von Herrn Sangermann sei die Stelle „Amtsleiter Stadtplanung und
Bauaufsicht“ unbesetzt und werde aktuell zum zweiten Mal ausgeschrieben. Wegen
geringer Resonanz sei die neue Ausschreibung auf die Kern-Verwaltungsaufgaben
beschränkt. Sobald sich geeignete Kandidaten bewerben, werde im Auswahlgespräch
auch die grundsätzliche Bereitschaft abgefragt, die Tätigkeit als
Geschäftsführer zu übernehmen. Sollte die Bereitschaft nicht vorhanden sein,
werde dies in die politischen Gremien gegeben und gemeinsam entschieden, ob die
Geschäftsführertätigkeit an einen Externen vergeben werden soll.
Stv. Dr. Gräßler äußert die Ansicht, dass es juristisch
möglich sei, eine Gesellschaft auch ohne Geschäftsführer zu gründen.
Bgm‘in Dr. Warnecke fragt, wer dann die Aufgaben des
Geschäftsführers übernehmen solle.
Stv. Lukat weist darauf hin, dass 2016 die Stelle 00/4
mit der Beschreibung „Relaunch der Internetseite“ eingerichtet worden sei und
fragt, wann diese fertiggestellt sei.
Bgm‘in Dr. Warnecke erläutert, dass es bereits ein neues Logo,
ein neues Corporate Design und etliche neue Kirmesprodukte gebe. Es sei eine
Arbeitsgruppe eingerichtet worden, die sich um die Inhalte der Internetseite
kümmere und diese sei voraussichtlich Ende dieses Jahres fertig. Die
Reihenfolge „erst neues Logo, dann Relaunch“ sei auf jeden Fall richtig.
Stv. Sack stimmt der Bürgermeisterin zu und weist
darauf hin, dass die Ergebnisse für die Internetseite für alle verständlich
sein müssten und nicht nur für Verwaltungsleute.
Stv. Stracke fragt, ob der Relaunch auch für mobile
Endgeräte angepasst sei.
Bgm‘in Dr. Warnecke meint ja, sagt sicherheitshalber aber zu,
dies noch zu prüfen.
Antwort der Verwaltung zum Protokoll:
Die automatische Anpassung auf mobile Endgeräte nennt sich „Responsives Design“, ist heute Standard und wird dementsprechend selbstverständlich umgesetzt.